Personalsteuerung in der Justiz - PEBB§Y
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Die Thüringerinnen und Thüringer haben einen einfachen und schnellen Zugang zu ihrem Recht. Um den effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, benötigen die Gerichte und Staatsanwaltschaften eine angemessene Personalausstattung. Bemessen wird dies seit dem Jahr 2005 mit „PEBB§Y“.
PEBB§Y ist die Abkürung für Personalbedarfsberechnungssystem. Dabei handelt es sich um ein länderübergreifendes und in Zusammenarbeit mit externen Firmen entwickeltes fortschreibungsfähiges System, das auf einer analytischen Grundlage erarbeitet wurde. Mittlerweile wird mittels „PEBB§Y“ der Personalbedarf in allen Diensten (ausgenommen Justizvollzug) der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften ermittelt.
Ziele von PEBB§Y
Die im Rahmen der PEBB§Y-Projekte ermittelten durchschnittlichen Bearbeitungszeiten beruhen auf einer empirisch validen und analytisch gesicherten Grundlage. Der sich daraus errechnende Personalbedarf entspricht der notwendigen Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften, mit der dem Justizgewährungsanspruch angemessen Rechnung getragen wird. Mit PEBB§Y werden folgende Ziele verfolgt:
- PEBB§Y soll eine zuverlässige Berechnung des Personalbedarfs auf Landesebene gewährleisten, die für die Haushaltsaufstellung als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen soll
- PEBB§Y soll eine Richtschnur für die Personalzuteilung an einzelne Behörden darstellen. Diesbezüglich erscheint eine Typisierung nach Behördengrößen (klein - mittel - groß) nicht praktikabel. Methodisch beruht PEBB§Y auf durchschnittlichen Gegebenheiten, so dass nicht erwartet werden kann, dass alle örtlichen Besonderheiten einzelner Behörden im System abgebildet werden. Durchschlagende spezifische Besonderheiten einzelner Behörden sind daher nicht im Wege von PEBB§Y, sondern bei der individuellen Personalzumessung zu berücksichtigen.
- Unter den genannten Voraussetzungen soll PEBB§Y bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Abgrenzung des Personalbedarfs auf der Ebene von Zivil-, Straf-, Familien-, FGG- und Verwaltungsgeschäften bzw. bei den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichtsbarkeiten eine Abgrenzung des Personalbedarfs auf der Ebene der Rechtspflegegeschäfte und Verwaltungsgeschäfte ermöglichen.
- Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung sind ein wichtiger Erfolg von PEBB§Y und daher auch weiterhin ein bedeutendes Ziel des Systems.
PEBB§Y beabsichtigt hingegen nicht:
- PEBB§Y kann als Personalbedarfsberechnungssystem auf empirischer Basis keine Aussagen über den künftigen Personalbedarf aufgrund neuer Gesetze bzw. neuer Organisationsabläufe und IT-Strukturen treffen.
- Der Zweck von PEBB§Y liegt nicht in der behördeninternen Geschäftsverteilung.
- Eine Berücksichtigung aller länderspezifischen Organisationsformen ist von PEBB§Y nicht leistbar.
- PEBB§Y ist kein System für ein bundesweites Benchmarking.
Gutachten
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten wurden mittlerweile 4 Projekte durchgeführt. Nachfolgend finden Sie hier die entsprechenden Gutachten:
Endgutachten PEBB§Y 1
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PEBB§Y 1 (Anhang 130)
Basiszahlen zu PEBB§Y 1
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Endgutachten PEBB§Y 2
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PEBB§Y 2 (Anhang 110)
Basiszahlen zu PEBB§Y 2
PDF-Dokument ist barrierefrei.
Endgutachten PEBB§Y Fach
PDF-Dokument ist barrierefrei.
PEBB§Y Fach (Anhang 810)
Basiszahlen zu PEBB§Y-Fach Zusammenfassung
PDF-Dokument ist barrierefrei.
Endgutachten PEBB§Y Fortschreibung
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PEBB§Y-Fortschreibung (Anhang 320)
Basiszahlen zu PEBB§Y-Fortschreibung 2008
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Systeme der Personalbedarfsermittlung
Die Kommission für Fragen der Personalbedarfsberechnung (als Unterarbeitsgruppe der Justizminister- konferenz) hat diese Gutachten ausgewertet und hieraus bundeseinheitliche Berechnungssysteme erstellt. Diese sind unter Berücksichtigung der landesspezifischen Besonderheiten in ein Thüringer Berechnungs- system fortentwickelt worden und bilden die Grundlage für die Ermittlung des Personalbedarfs bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Thüringen. Die Systeme werden beständig auf ihre Aktualität überprüft und können nachfolgend eingesehen werden:
System Ordentliche Gerichtsbarkeiten
Gerichte
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System Staatsanwaltschaften
Staatsanwaltschaften
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System Fachgerichtsbarkeiten
Verwaltungsgerichte
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Finanzgericht
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Arbeitsgerichte
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Sozialgerichte
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Fortschreibung
Gesetzesänderungen, der technische Fortschritt sowie veränderte Organisationsformen führen dazu, dass auch einmal erhobene Bearbeitungszeiten nicht dauerhaft die Wirklichkeit widerspiegeln.
Die Justizministerkonferenz hat daher im Juni 2010 in Hamburg beschlossen, die Validität von PEBB§Y durch regelmäßige empirische Vollerhebung zu gewährleisten. Thüringen wird sich daher an dem Projekt PEBB§Y-Fortschreibung 2014 beteiligen, mit dem eine Neuerhebung von Bearbeitungszeiten bei den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften erfolgen soll.