07.01.2013 10:20 Uhr

Staatsanwaltschaften

Ermittlungsakten

 

 

Die Staatsanwaltschaften sind den Gerichten gleichgeordnete Organe der Strafrechtspflege sowie staatliche Ermittlungs- und Anklagebehörde in Strafsachen.

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte besitzen die Befähigung zum Richteramt, sind jedoch als Beamte unabhängig von den Gerichten.

Maßstab der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungstätigkeit ist allein die Frage, ob ein Verhalten strafbar war oder nicht. Dafür ist der Sachverhalt umfassend, das heißt einschließlich möglicherweise entlastender Tatsachen, aufzuklären. Neben der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten obliegt der Staatsanwaltschaft die Strafvollstreckung.

Verfahren

Der Hauptverhandlung (Gericht) geht „Vorverfahren“ voraus. Es wird Ermittlungsverfahren genannt. Die Staatsanwaltschaft hat, sobald sie vom Verdacht einer strafbaren Handlung erfährt, den Sachverhalt zu erforschen. Nur unter bestimmten, im Gesetz näher bezeichneten Voraussetzungen darf sie von der weiteren Verfolgung und gegebenenfalls der Anklageerhebung absehen.

Die durch das Grundgesetz gewährleisteten Rechte der Beteiligten sind auch im Ermittlungsverfahren zu achten. So sind etwa Zwangsmaßnahmen, die in die Rechte einer Person eingreifen, wie Beschlagnahme, die Entnahme einer Blutprobe, Durchsuchungen und anderes, grundsätzlich nur nach richterlicher Anordnung zu treffen.

Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, reicht die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht eine Anklageschrift ein. Bei weniger schwerwiegenden Vergehen kann sie auch den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Sollte sich ein Tatverdacht nicht bestätigen, wird das Verfahren eingestellt und der Beschuldigte hiervon in Kenntnis gesetzt.

Begriffe

Mit Erhebung der Anklage wird aus dem Beschuldigten des Ermittlungsverfahrens der Angeschuldigte. Erst nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen entsprechenden gerichtlichen Beschluss spricht man vom Angeklagten.

In Thüringen gibt es vier Staatsanwaltschaften, die sich jeweils an den Standorten der Landgerichte befinden, das heißt in Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen. Die Generalstaatsanwaltschaft befindet sich in Jena, wo auch das Thüringer Oberlandesgericht zu finden ist.

 

 

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Thüringer Generalstaatsanwaltschaft im Internet mit allgemeinen Informationen, Statistik, Rechtsprechung

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft im Justizzentrum Jena

Hausanschrift: Justizzentrum, Rathenaustraße 13, 07745 Jena
Postfach 100138, 07701 Jena

Tel.: 036 41 / 3070
Fax : 036 41 / 307444

mail{at}gsta.thueringen{punkt}de

 

 

 

Staatsanwaltschaft Erfurt

Staatsanwaltschaft Erfurt

Hausanschrift: Justizzentrum, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Postanschrift: Postfach 900434 , 99107 Erfurt

Tel.: 0361 / 377 54 00
Fax : 0361 / 377 54 01

Poststelle{at}staef.thueringen{punkt}de

 

 

 

Staatsanwalstschaft Gera

Justizzentrum Gera

Hausanschrift: Justizzentrum, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Postanschrift: Postfach 1752, 07507 Gera

Tel.: 0365 / 83 40
Fax : 0365 / 83 42 400

mail{at}stag.thueringen{punkt}de

 

 

 

Staatsanwaltschaft Meiningen

Justizzentrum Meiningen

Hausanschrift: Justizzentrum, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Postanschrift: Postfach 100545, 98605 Meiningen

Tel.: 036 93 / 50 90
Fax : 036 93 / 50 94 00

Poststelle{at}stamgn.thueringen{punkt}de

 

 

 

Staatsanwaltschaft Mühlhausen

LG StA Mühlhausen
Justizzentrum Mühlhausen

Hausanschrift: Justizzentrum, Eisenacher Straße 41, 99974 Mühlhausen
Postanschrift: Postfach 1341, 99963 Mühlhausen

Tel.: 036 01 / 45 80
Fax : 036 01 / 45 88 00

Poststelle{at}stamhl.thueringen{punkt}de