Justizvollzugsanstalten
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- und dahinter das Meer (Foto: photocase)
Der Justizvollzug ist zuständig für den Vollzug der Freiheitsstrafen an Erwachsenen und Jugendlichen und für den Vollzug der Untersuchungshaft. Die Aufgaben des Justizvollzugs sind im Strafvollzugsgesetz, im Jugendstrafvollzugsgesetz und im Untersuchungshaftvollzugsgesetz definiert.
Strafvollzug ist immer auch ein Spiegelbild der Gesellschaftsordnung, ist abhängig vom Zeitgeist und Ausdruck der Achtung der Menschenwürde. Neben dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten kommt deshalb in unserer modernen, aufgeklärten Gesellschaft dem im Strafvollzugsgesetz definierten Vollzugsziel der Resozialisierung eine besondere Bedeutung zu. Die Gefangenen sollen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Damit ist die Resozialisierung nicht nur einfach ein rechtliches Vollzugsziel, sondern die Konkretisierung des Gebots in Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Thüringen verfügt derzeit über fünf Justizvollzugsanstalten. Die Standorte befinden sich in Gera, Hohenleuben, Suhl-Goldlauter, Tonna und Untermaßfeld. Die Jugendstrafanstalt ist Ichtershausen und die Jugendarrestanstalt in Weimar. In Arnstadt entsteht derzeit eine neue Jugendstraf- und Jugendarrestanstalt.
JVA-Neubau gemeinsam mit Sachsen geplant
Darüber hinaus soll nach den Planungen des Thüringer und des Sächsischen Justizministeriums in Ostthüringen / Westsachsen mit dem Bau einer weiteren Anstalt für den Erwachsenenvollzug begonnen werden. Diese gemeinsame Justizvollzugsanstalt wird den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und die beiden nicht mehr zeitgemäßen Anstalten in Hohenleuben und Gera ersetzen. Mit dieser Anstalt wird Thüringen über eine komplett moderne Vollzugslandschaft verfügen, die langfristig (z. B. hinsichtlich Entwicklung der Gefangenenzahlen, Differenzierungsmöglichkeiten) trägt.
Die Vollzugsgrundsätze sind im Strafvollzugsgesetz geregelt:
- Nach dem Angleichungsgrundsatz sollen die Verhältnisse innerhalb der JVA so weit es geht den Verhältnissen der Außenwelt angenähert sein, etwa durch Arbeit, Freizeit, Bildung und berufliche Qualifizierung.
- Nach dem Gegensteuerungsgrundsatz ist den schädlichen Folgen der Haft entgegenzuwirken, beispielsweise durch Besuche oder Vollzugslockerungen wie Ausgang, Freigang und Urlaub.
- Nach dem Wiedereingliederungsgrundsatz soll der Gefangene auf sein Leben nach der Haft vorbereitet werden, etwa durch Urlaub zur Entlassungsvorbereitung, Vorverlegung des Entlassungszeitpunktes, Hilfe zur Entlassung sowie Entlassungsbeihilfe.
Bei der Erfüllung des Vollzugsziels kommt einer geregelten Arbeit, aber auch der beruflichen Aus- oder Weiterbildung, entscheidende Bedeutung zu. Die Gefangenen in den Thüringer Haftanstalten arbeiten in Eigenbetrieben der Anstalten (z. B. Druckerei, Bäckerei oder Wäscherei), in Unternehmerbetrieben, die innerhalb der Anstalten eingerichtet sind oder in geeigneten Fällen als Freigänger.
Viele Gefangene – insbesondere im Jugendstrafvollzug - verfügen über keine oder keine abgeschlossene Berufsausbildung. In Thüringen stellt daher die schulische und berufliche Qualifizierung der jungen Gefangenen einen Schwerpunkt der Resozialisierungsbemühungen dar.
Übergangsmanagement - wichtiges Instrument zur Wiedereingliederung
Der Strafvollzug endet für die Gefangenen mit der Entlassung. Zur Entlassungsvorbereitung können zusätzliche Ausführungen, Ausgänge und Urlaube sowie Hilfen zur Vorstellung bei Arbeitgebern, zur Wohnungssuche etc. gegeben werden. Als Entlassungszeitpunkt ist neben der Vollverbüßung unter bestimmten Voraussetzungen auch eine vorzeitige Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt, zum Zwei-Drittel-Zeitpunkt sowie in sehr seltenen Fällen auf dem Wege des Gnadenersuchens möglich.
Der Justizvollzug ist zuständig für die Vollstreckung der Freiheitsstrafen von Erwachsenen und Jugendlichen. Er dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten und soll zugleich die Gefangenen befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. In Thüringen gibt es 5 Justizvollzugsanstalten, eine Jugendstrafanstalt und eine Jugendarrestanstalt.
Thüringer Justizvollzug
Auf der Internetseite des Thüringer Justizvollzuges finden Sie neben Vorstellungen der einzelnen Anstalten Informationen zur Produktpalette der Eigen- und Unternehmerbetriebe, über Berufsbilder im Justizvollzug und Stellenausschreibungen sowie Ausschreibungen für Aufträge in den JVA´s.
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Justizvollzugsanstalt Gera
Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter
Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter
Justizvollzugsanstalt Hohenleuben
Jugendstrafanstalt Ichtershausen
Jugendarrestanstalt Weimar
Justizvollzugsanstalt Tonna
Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld
Justizvollzugsbildungsstätte Gotha