22.01.2013 15:38 Uhr

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Tafel 14 - 410

 

Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art (§ 40 Abs. 1 VwGO),  soweit diese nicht gesetzlich auf eine andere Gerichtsbarkeit, beispielsweise auf die Sozialgerichtsbarkeit oder dauf die Finanzgerichtsbarkeit, übertragen sind. In der Regel stehen sich Bürgerinnen und Bürger als Kläger/innen auf der einen und Verwaltungsbehörden als Beklagte auf der anderen Seite gegenüber. Die Verwaltungsgerichte dienen insoweit der Kontrolle des Verwaltungshandelns.

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig gegliedert.

Erste Stufe: Für verwaltungsgerichtliche Verfahren sind in der ersten Instanz - mit einigen gesetzlich festgelegten Ausnahmen - die Verwaltungsgerichte zuständig. Bei den Verwaltungsgerichten sind Kammern gebildet, die mit mehreren Richter/innen besetzt sind.

Zweite Stufe: Die Oberverwaltungsgerichte sind zum einen Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Zum anderen sind sie bei Normenkontrollen von Satzungen, Verordnungen, landesrechtlichen Vereinsverboten sowie bei Genehmigungen von technischen oder verkehrlichen Großprojekten erstinstanzlich zuständig.

Dritte Stufe: Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, aber auch das Bundesverwaltungsgericht kann in bestimmten Fällen (z. B. Versicherungsaufsicht, nichtverfassungsrechtlichte Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern) die erste Instanz sein.

 

Aufgabenbereiche der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise:
  • öffentliches Baurecht (z. B. Baugenehmigungen, Baubeseitigung)
  • kommunaler Finanzausgleich
  • kommunale Abgaben, z. B. Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Abwasser
  • Gewerbeordnung, Gewerbe-, Gaststätten- und Industriansiedlungen
  • Ausländerrecht
  • Gewährung einer Ausbildungsförderung oder von Wohngeld
  • Nichtversetzung von Schulkindern
  • Datenschutzrecht
  • Polizei- und Ordnungsrecht
  • Beamtenrecht


In Thüringen gibt es drei Verwaltungsgerichte:

  • Weimar
  • Gera
  • Meiningen

und das Oberverwaltungsgericht

  • Weimar

 

Thüringer Oberverwaltungsgericht
Thüringer Oberverwaltungsgericht im Internet

OVG Weimar
Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar

Hausanschrift: Kaufstraße 2-4, 99423 Weimar
Postanschrift: Postfach 2362, 99404 Weimar

Tel.:   036 43 / 20 60
Fax : 036 43 / 20 61 00

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Verwaltungsgericht Gera
Verwaltungsgerichts Gera im Internet

Verwaltungsgericht Gera

Hausanschrift: Justizzentrum, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Postanschrift: Postfach 1561, 07505 Gera

Tel.:   0365 / 83 40
Fax : 0365 / 83 41 600

postvgge{at}thfj.thueringen{punkt}de

 

 

 

Verwaltungsgericht Meiningen
Verwaltungsgericht Meiningen im Internet

Verwaltungsgericht Meiningen

Hausanschrift: Justizzentrum, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Postanschrift: Postfach 100261, 98602 Meiningen

Tel.:   036 93 / 50 90
Fax : 036 93 / 50 93 98

postvgme{at}thfj.thueringen{punkt}de

 

 

 

Verwaltungsgericht Weimar
Verwaltungsgericht Weimar im Internet

Verwaltungsgericht Weimar

Hausanschrift: Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar
Postanschrift: Postfach 2448, 99405 Weimar

Tel.:   036 43 / 41 33 00
Fax : 036 43 / 41 33 33

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