Verwaltungsgerichtsbarkeit
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Die Verwaltungsgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art (§ 40 Abs. 1 VwGO), soweit diese nicht gesetzlich auf eine andere Gerichtsbarkeit, beispielsweise auf die Sozialgerichtsbarkeit oder dauf die Finanzgerichtsbarkeit, übertragen sind. In der Regel stehen sich Bürgerinnen und Bürger als Kläger/innen auf der einen und Verwaltungsbehörden als Beklagte auf der anderen Seite gegenüber. Die Verwaltungsgerichte dienen insoweit der Kontrolle des Verwaltungshandelns.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist dreistufig gegliedert.
Erste Stufe: Für verwaltungsgerichtliche Verfahren sind in der ersten Instanz - mit einigen gesetzlich festgelegten Ausnahmen - die Verwaltungsgerichte zuständig. Bei den Verwaltungsgerichten sind Kammern gebildet, die mit mehreren Richter/innen besetzt sind.
Zweite Stufe: Die Oberverwaltungsgerichte sind zum einen Berufungs- und Beschwerdeinstanz. Zum anderen sind sie bei Normenkontrollen von Satzungen, Verordnungen, landesrechtlichen Vereinsverboten sowie bei Genehmigungen von technischen oder verkehrlichen Großprojekten erstinstanzlich zuständig.
Dritte Stufe: Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, aber auch das Bundesverwaltungsgericht kann in bestimmten Fällen (z. B. Versicherungsaufsicht, nichtverfassungsrechtlichte Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern) die erste Instanz sein.
| Aufgabenbereiche der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind beispielsweise: |
- öffentliches Baurecht (z. B. Baugenehmigungen, Baubeseitigung)
- kommunaler Finanzausgleich
- kommunale Abgaben, z. B. Gebühren für Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Abwasser
- Gewerbeordnung, Gewerbe-, Gaststätten- und Industriansiedlungen
- Gewährung einer Ausbildungsförderung oder von Wohngeld
- Nichtversetzung von Schulkindern
- Polizei- und Ordnungsrecht
| In Thüringen gibt es drei Verwaltungsgerichte: |
und das Oberverwaltungsgericht
Thüringer Oberverwaltungsgericht
Thüringer Oberverwaltungsgericht im Internet
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- Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar
Verwaltungsgericht Gera
Verwaltungsgerichts Gera im Internet
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- Verwaltungsgericht Gera
Hausanschrift: Justizzentrum, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Postanschrift: Postfach 1561, 07505 Gera
Tel.: 0365 / 83 40
Fax : 0365 / 83 41 600
postvgge{at}thfj.thueringen{punkt}de
Verwaltungsgericht Meiningen
Verwaltungsgericht Meiningen im Internet
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- Verwaltungsgericht Meiningen
Hausanschrift: Justizzentrum, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
Postanschrift: Postfach 100261, 98602 Meiningen
Tel.: 036 93 / 50 90
Fax : 036 93 / 50 93 98
postvgme{at}thfj.thueringen{punkt}de
Verwaltungsgericht Weimar
Verwaltungsgericht Weimar im Internet
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- Verwaltungsgericht Weimar