Thüringer Justizministerium

19.04.2013 22:20 Uhr

Ordentliche Gerichtsbarkeit

 Zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit, auch Justizgerichtsbarkeit genannt, zählen in Thüringen 23 Amtsgerichte, vier Landgerichte und ein Oberlandesgericht. (siehe Gerichtsfinder Thüringen unten)

Aufgaben

Die Ordentliche Gerichtsbarkeit vereinigt die Zivilgerichtsbarkeit (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten), die Strafgerichtsbarkeit und die freiwillige Gerichtsbarkeit.

Die Strafjustiz wird ausschließlich von den ordentlichen Gerichten geführt (dazu gehören z. B. auch Steuerstrafverfahren).

Zu den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen

  • Betreuungssachen
  • Grundbuchsachen
  • Registersachen
  • Nachlasssachen
  • Personenstandssachen
  • Wohnungseigentumssachen.

Strafverfahren (Tatschwere) und Zivilverfahren (Streitwert) beginnen in der ersten Instanz vor einem Amtsgericht oder einem Landgericht. Die Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit beginnen in erster Instanz immer vor einem Amtsgericht.

Die Amtsgerichte sind gemäß § 23b Gerichtsverfassungsgesetz außerdem für Mahnsachen und Familiensachen (Familiengerichte) zuständig. An den Familienverfahren sind keine ehrenamtlichen Richterinnen beteiligt. Zu den Familiensachen zählen Trennung, Scheidung, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Lebenspartnerschaftssachen.

Für Mahnsachen haben die drei Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zentral ein gemeinsames Mahngericht beim Amtsgericht Aschersleben-Staßfurt eingerichtet.

Struktur

Die Ordentliche Gerichtsbarkeit ist vierstufig aufgebaut. Das sind auf der Ebene der Bundesländer die Amtsgerichte, die Landgerichte und die Oberlandesgerichte (§ 12 Gerichtsverfassungsgesetz). Der oberste Gerichtshof des Bundes im Gebiet der Ordentlichen Gerichtsbarkeit ist der Bundesgerichtshof (Artikel 95 Absatz 1 Grundgesetz).

Geschichte

Der Be­griff „ordentliche“ Gerichtsbarkeit stammt aus dem 17. Jahrhundert, in der nur die Zivil- und Strafgerichte mit unabhängigen Richtern be­setzt waren. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hingegen war damals anders als heute noch Teil der Verwaltungsbehörden  und nicht mit unabhängigen Rich­tern, sondern mit Beamten besetzt (au­ßer­ordentlich).

Weiterführende Informationen finden Sie nachfolgend auf der Internetseite des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena (ThOLG):

 

Thüringer Oberlandesgericht
Thüringer Oberlandesgericht im Internet


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Thüringer Oberlandesgericht in Jena

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Tel.: 036 41 / 307 0
Fax: 036 41 / 307 200

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