07.01.2013 10:20 Uhr

Finanzgerichtsbarkeit

Tafel 20 - 410

 

Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig aufgebaut, das heißt in jedem Bundesland gibt es nur ein Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof in München ist oberste Instanz und damit Rechtsmittelgericht.

Aufgaben

Bei den Finanzgerichten geht es vor allem um die Rechtmäßigkeit von Steuerbescheiden, beispielsweise wegen Einkommen-, Umsatz- oder Körperschaftsteuer; auch Zoll- und Kindergeldbescheide können vom Finanzgericht überprüft werden. Die Bestrafung von Steuersündern, beispielsweise wegen Steuerhinterziehung gehört nicht zu den Aufgaben der Finanzgerichte. Dies ist Aufgabe der Strafgerichte.

Aufbau

Das Finanzgericht ist in Senate gegleidert. Diese entscheiden mit Berufsrichte/innen und ehrenamtlichen Richter/innen. Die ehrenamtlichen Richter/innen sollen sicherstellen, dass auch außerjuristische Überlegungen sowie besondere Erfahrungen und Kenntnisse, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiet, in ein Urteil einfließen.

Verfahren

Gegen Akte der Finanzbehörden können die Bürger/innen zunächst Einspruch bei Finanzbehörden einlegen, die den bescheid erlassen haben (Finanzamt, Hauptzollamt, Familienkasse). Erst wenn dieses Verwaltungsvorverfahren abgeschlossen ist, kann eine Klage beim Finanzgericht erhoben werden.

Das Thüringer Finanzgericht befindet sich in Gotha.

 

Thüringer Finanzgericht
Thüringer Finanzgericht im Internet


SG FG Gotha 410
Thüringer Finanzgericht

Hausanschrift: Bahnhofstraße 3a, 99867 Gotha
Postanschrift: Postfach 10 05 64, 99855 Gotha

 

Tel.: 036 21 / 43 20

Fax: 036 21 / 43 22 99

 

Postfg{at}thfj.thueringen{punkt}de