Arbeitsgerichtsbarkeit
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Die Arbeitsgerichte als Fachgerichte für Arbeitssachen sind zuständig in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Sie betreffen insbesondere die Bereiche des Tarifvertragsrechts, des Kündigungsrechts und des Mitbestimmungsrechts.
In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Die Parteien können sich in allen Instanzen auch durch die Gewerkschaft oder aber Arbeitgeberverbände vertreten lassen. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht unterliegt einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz. Das heißt, das Arbeitsgericht muss versuchen, die Sachen möglichst schnell zu verhandeln. Hierfür hat es die Möglichkeit, den Parteien kurze Fristen zu setzen und in einer dem Hauptverfahren vorgeschalteten Güteverhandlung den Streit schnell zu klären.
Bereits in der 1. Instanz entscheidet eine Kammer, die sich nicht nur aus einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin, sondern jeweils auch aus einem ehrenamtlichen Richter bzw. einer ehrenamtlichen Richterin von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Parteien können sich selbst vertreten oder sich durch eine/n Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, eine/n Vertreter/in eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft oder einen sonstigen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Berufungen vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) müssen vom Arbeitsgericht zugelassen werden oder einen Streitgegenstand von 600 Euro übersteigen. Auch das Landesarbeitsgericht ist analog den Arbeitsgerichten aus Kammern mit je drei Richter/innen besetzt.
An den sechs Thüringer Arbeitsgerichten und am Landesarbeitsgericht sind knapp 30 Berufsrichter/innen und 800 ehrenamtliche Richter/innen tätig und behandeln pro Jahr ca. 11.000 Rechtsfälle.
Nicht immer kommt es in einem Verfahren zu einem Urteil, im Gegenteil, in mehr als 90 Prozent der Fälle wird schon in erster Instanz eine gütliche Einigung gefunden.
Die sechs (Berufs-) Richter/innen des Landesarbeitsgerichts bearbeiten pro Jahr etwa 400 Berufungen, eine Reihe von Beschwerden und weitere knapp 100 Güterichterverfahren. Und auch hier werden rund zwei Drittel der Fälle ohne ein Urteil gelöst.
| In Thüringen gibt es sechs Arbeitsgerichte: |
- Nordhausen
- Erfurt
- Gera
- Suhl
- Jena
- Eisenach
und das Landesarbeitsgericht
Oberste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Ganz ausführliche Informationen für Arbeitnehmer/innen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren erhalten Sie bei Interesse in Kürze in unserer neuen Broschüre zum Thema. Nach Erscheinen werden wir die Publikation auch hier zum Download einstellen.
| Die Internetseiten der Thüringer Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts finden Sie nachfolgend: |
Thüringer Landesarbeitsgericht
Thüringer Landesarbeitsgericht im Internet
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- Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt
Arbeitsgericht Eisenach im Internet
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- Arbeitsgericht Eisenach
Arbeitsgericht Erfurt im Internet
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- Arbeitsgericht Erfurt
Arbeitsgericht Gera im Internet
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- Arbeitsgericht Gera
Arbeitsgericht Jena im Internet
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- Arbeitsgericht Jena
Arbeitsgericht Nordhausen im Internet
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- Arbeitsgericht Nordhausen
Arbeitsgericht Suhl im Internet
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- Arbeitsgericht Suhl