07.01.2013 10:22 Uhr

Arbeitsgerichtsbarkeit

Tafel 16 - 410

 

Die Arbeitsgerichte als Fachgerichte für Arbeitssachen sind zuständig in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien. Sie betreffen insbesondere  die Bereiche des Tarifvertragsrechts, des Kündigungsrechts und des Mitbestimmungsrechts.

In erster Instanz besteht kein Anwaltszwang. Die Parteien können sich in allen Instanzen auch durch die Gewerkschaft oder aber Arbeitgeberverbände vertreten lassen. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht unterliegt einem besonderen Beschleunigungsgrundsatz. Das heißt, das Arbeitsgericht muss versuchen, die Sachen möglichst schnell zu verhandeln. Hierfür hat es die Möglichkeit, den Parteien kurze Fristen zu setzen und in einer dem Hauptverfahren vorgeschalteten Güteverhandlung den Streit schnell zu klären.


Verfahren

Bereits in der 1. Instanz entscheidet eine Kammer, die sich nicht nur aus einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin, sondern jeweils auch aus einem ehrenamtlichen Richter bzw. einer ehrenamtlichen Richterin von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.

Parteien können sich selbst vertreten oder sich durch eine/n Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, eine/n Vertreter/in eines Arbeitgeberverbandes oder einer Gewerkschaft oder einen sonstigen Bevollmächtigten vertreten lassen.

Berufungen vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) müssen vom Arbeitsgericht zugelassen werden oder einen Streitgegenstand von 600 Euro übersteigen. Auch das Landesarbeitsgericht ist analog den Arbeitsgerichten aus Kammern mit je drei Richter/innen besetzt.

 

Übrigens

An den sechs Thüringer Arbeitsgerichten und am Landesarbeitsgericht sind knapp 30 Berufsrichter/innen und 800 ehrenamtliche Richter/innen tätig und behandeln pro Jahr ca. 11.000 Rechtsfälle.

Nicht immer kommt es in einem Verfahren zu einem Urteil, im Gegenteil, in mehr als 90 Prozent der Fälle wird schon in erster Instanz eine gütliche Einigung gefunden.

Die sechs (Berufs-) Richter/innen des Landesarbeitsgerichts bearbeiten pro Jahr etwa 400 Berufungen, eine Reihe von Beschwerden und weitere knapp 100 Güterichterverfahren. Und auch hier werden rund zwei Drittel der Fälle ohne ein Urteil gelöst.

 

In Thüringen gibt es sechs Arbeitsgerichte:
  • Nordhausen
  • Erfurt
  • Gera
  • Suhl
  • Jena
  • Eisenach

und das Landesarbeitsgericht

  • Erfurt

Oberste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Ganz ausführliche Informationen für Arbeitnehmer/innen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren erhalten Sie bei Interesse in Kürze in unserer neuen Broschüre zum Thema. Nach Erscheinen werden wir die Publikation auch hier zum Download einstellen.

 

Die Internetseiten der Thüringer Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts finden Sie nachfolgend:

 

Thüringer Landesarbeitsgericht
Thüringer Landesarbeitsgericht im Internet

JZ Erfurt III
Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt

Hausanschrift: Justizzentrum, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Postanschrift: Postfach 900 431, 99107 Erfurt

Tel.: 0361 / 37 76 001
Fax : 0361 / 37 76 300

Poststelle.LAG{at}lag.thueringen{punkt}de

 

 

 

Arbeitsgericht Eisenach im Internet

Arbeitsgericht Eisenach

Hausanschrift: Theaterplatz 5, 99817 Eisenach
Postanschrift: Postfach 1154, 99801 Eisenach

Tel.: 036 91 / 247 0
Fax : 036 91 / 247 131

Poststelle.ESA{at}argesa.thueringen{punkt}de

 

 

 

Arbeitsgericht Erfurt im Internet

Arbeitsgericht Erfurt

Hausanschrift: Justizzentrum, Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt
Postanschrift: Postfach 900 431, 99107 Erfurt

Tel.: 0361 / 37 76 001
Fax : 0361 / 37 76 395

Poststelle.EF{at}argef.thueringen{punkt}de

 

 

 

 

 

Arbeitsgericht Gera im Internet

Arbeitsgericht Gera

Hausanschrift: Justizzentrum, Rudolf-Diener-Straße 1, 07545 Gera
Postanschrift: Postfach 1554, 07505 Gera

Tel.: 0365 / 834 0
Fax : 0365 / 834 2999

Poststelle.Gera{at}argg.thueringen{punkt}de

 

 

 

Arbeitsgericht Jena im Internet

Arbeitsgericht Jena

Rathenaustraße 13, 07745 Jena

Tel.: 036 41 / 307-0
Fax : 036 41 / 307-842

Poststelle.Jena{at}argj.thueringen{punkt}de

 

 

 

 

Arbeitsgericht Nordhausen im Internet

Arbeitsgericht Nordhausen

Käthe-Kollwitz.Straße 1 b, 99734 Nordhausen

Tel.: 036 31 / 476 90
Fax : 036 31 / 476 977

Poststelle.NDH{at}argndh.thueringen{punkt}de

 

 

 

 

 

Arbeitsgericht Suhl im Internet

Arbeitsgericht Suhl

Hausanschrift: Marktplatz 2, 98527 Suhl
Postanschrift: Postfach 200110, 98506 Suhl

Tel.: 036 81 / 375 0
Fax: 036 81 / 375 328

Poststelle.Suhl{at}argshl.thueringen{punkt}de