I. Ziel und Hintergrund des Projekts "Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie" |
1. Anlässlich des Verfassungsjubiläums im Jahre 2013 möchte das Thüringer Justizministerium Orte oder ortsbezogene Ereignisse (im folgenden: Orte) in Thüringen finden, an denen sich – vorrangig auch positive – Verfassungserinnerungen fest machen lassen und die – im Verhältnis zu den bekannten Erinnerungsorten (z. B. Buchenwald, Topf & Söhne) – noch keinen so großen Bekanntheitsgrad aufweisen.
Die aus der Anzahl der vorgeschlagenen Orte ausgewählten 20 Orte sollen jeweils eine Auszeichnung durch ein Symbol erhalten; die weiter vorgeschlagenen entsprechenden Orte sollen eine Bestätigungsurkunde erhalten. Es ist beabsichtigt, alle relevanten Orte – einschließlich der bekannten Erinnerungsorte – mit einer kurzen inhaltlichen Beschreibung in einer Broschüre zu einer „Thüringer Straße der Menschenrechte und Demokratie“ zu verbinden.
Inwieweit die Auszeichnung solcher Orte als „besondere Verfassungsorte“ im Rahmen der politischen Bildungsarbeit und / oder der Kulturpolitik des Landes nachhaltig eingebunden und in besonderer Weise genutzt und unterstützt werden kann, muss sich aus den Erfahrungen und Ergebnissen des in Gang gesetzten Prozesses ergeben.
2. Menschenrechte sind mit einem demokratischen Staatswesen untrennbar verbunden, da zum einen die Aufnahme von Menschen- und Grundrechten in eine Verfassung einen demokratischen Prozess voraussetzt und zum anderen nur eine Demokratie die Ausübung und den Schutz der Menschen- und Grundrechte gewährleisten kann.
Das in einer Verfassung niedergelegte Grundrecht erlangt erst dann eine Geltung, wenn seine Ausübung in einem gesicherten Rechtsraum möglich ist und seine Verletzung sanktioniert wird; hierfür ist ein demokratischer Rechtsstaat unerlässlich.
Thematisch sollten sich die vorgeschlagenen Orte daher an den sich aus der Verfassung des Freistaats Thüringen ergebenden Grundrechten, den dort niedergelegten Staatszielen sowie den dort beschriebenen Demokratieprinzipien orientieren.
Es ist jedoch auch möglich, Orte vorzuschlagen, die einen darüber hinausgehenden Bezug zu Menschenrechten bzw. Demokratie aufweisen.
Eine zeitliche Eingrenzung für den vorzuschlagenden Ort, mithin die Eingrenzung auf ein bestimmtes Jahrhundert, existiert nicht; der zuvor dargelegte thematische Bezug sollte jedoch vorliegen.
II. Zu den Vorschlägen, der erbetenen Übermittlung und dem Abgabedatum |
1. Die Gemeinden und Städte werden gebeten, sowohl die eigene Bevölkerung um interessante Vorschläge für entsprechende Orte als auch ggf. vorhandene Bürgerinitiativen, Geschichtsvereine, Heimatmuseen, Archive sowie weitere Interessierte um eine entsprechende Beteiligung zu bitten.
2. Alle Vorschläge könnten in den Gemeinden und Städten gesammelt werden und durch diese sodann dem Thüringer Justizministerium übermittelt werden. Auch eine unmittelbare Übermittlung einzelner Vorschläge an das Thüringer Justizministerium ist möglich.
Es wird darum gebeten, zu einem vorgeschlagenen Ort, insbesondere auch eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner mit den entsprechenden Kontaktaufnahmedaten sowie einen entsprechenden thematischen Bezug zur Verfassung des Freistaats Thüringen mitzuteilen.
Auf der Webseite des Thüringer Justizministeriums findet sich ein entsprechendes Formular. Eine Übermittlung der Vorschläge sollte bis 15. Februar 2013 erfolgen.
III. Zum Beirat, der Broschüre, den beabsichtigten Auszeichnungen und dem Zeitplan |
Die gesichteten Vorschläge werden dann von einem ehrenamtlichen Beirat bewertet.
Am 07. Dezember 2012 wird eine Zwischenbilanz des Wettbewerbs im Rahmen eines Pressegesprächs vorgestellt.
Sowohl die 20 ausgewählten Orte als auch die bestätigten sollen nach derzeitiger Planung in einer anlässlich des Verfassungsjubiläums herauszugebenden Broschüre des Thüringer Justizministeriums (Arbeitstitel: „Thüringen schreibt Verfassungsgeschichte“) mit kurzen Erläuterungen bzw. Hinweisen aufgelistet werden.
Es ist beabsichtigt, in der Publikation die bereits etablierten Orte wie z. B. die Gedenkstätte Buchenwald, das Weimarer Nationaltheater, den Erinnerungsort Topf & Söhne, die Wartburg in Eisenach als „Grundbestand der Erinnerungskultur“ hervorzuheben.
Darüber hinaus könnten alle vorgeschlagenen entsprechenden Orte möglicherweise in einer weiteren Broschüre oder auch auf anderem Wege touristisch „vermarktet“ werden.
Die eigentliche Auszeichnung der ausgewählten Orte soll anlässlich des Verfassungsjubiläums im Jahre 2013 durch ein Symbol (z. B. eine Plakette) im Rahmen einer öffentlichen Verleihung erfolgen. Die weiteren, thematisch interessanten Orte erhalten eine Bestätigung in Form einer Urkunde.
V. Kontakt zu unseren Ansprechpartnern: |
In der Stabsstelle Europäische Integration und Rechtspolitik des Thüringer Justizministeriums:
Ulla Kalbfleisch-Kottsieper (Tel: 0361 / 37 95 251) und
Micha Dannenberg (Tel: 0361 / 37 95 254).
IV. Weitere Informationen und unser Kontaktformular finden Sie hier: |