Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:23 Uhr

Gewaltkonfliktberatung für Täter

Täterarbeit als präventiver Opferschutz


Täterarbeit leistet Beitrag zur Bekämpfung häuslicher Gewalt

Ein Bestandteil von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt ist die Täterarbeit. Durch ein ganzheitliches Konzept, dass Opfer und Täter erreicht, soll der Kreislauf von häuslicher Gewalt dauerhaft durchbrochen werden. Mit Hilfe von Täterprogrammen soll der Täter Verantwortung für seine Taten übernehmen und sein gewalttätiges Verhalten beenden. Er soll lernen, seine Taten nicht zu verleugnen, zu rechtfertigen, zu entschuldigen oder dem Opfer oder der Situation die Schuld zuzuschieben. Er soll vielmehr sein eigenes Verhalten reflektieren und Empathie mit seinem Opfer sowie mit betroffenen Personen, insbesondere den Kindern, erlernen. Der Täter soll alternative Konfliktlösungsstrategien verinnerlichen und seine Kommunikationsfähigkeit in Beziehungen verbessern.

 

Täterarbeit wirkt präventiv und dient dem Opferschutz

Ziel der Täterarbeit ist es, körperliche und seelische Gewalttätigkeiten gegen die betroffenen Frauen und Kinder künftig zu verhindern und gleichzeitig die Beziehungsfähigkeit der Täter zu verbessern. Die Täterprogramme beinhalten dafür Unterstützungs- und Beratungsangebote und ergänzen die bestehenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern.

 

Verhaltensänderungen nach Teilnahme an Täterprogrammen signifikant

Forschungsergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von Interventionsprojekten gegen häusliche Gewalt in Deutschland bestätigen, dass Täterarbeit im Kontext von Interventionsprojekten eine sinnvolle Maßnahme für gewalttätige Männer ist. Knapp zwei Drittel der Männer, die ein Programm begannen, schlossen es auch ab. Täter, die aufgrund einer Weisung oder Auflage an einem Täterprogramm teilnehmen, schließen dieses signifikant häufiger ab als die anderen Teilnehmer. Die Mehrzahl der Männer, die ein Täterprogramm abgeschlossen haben, übernimmt mehr Verantwortung für ihr Gewaltverhalten, verbessert seine Beziehungsfähigkeit  und akzeptiert stärker die Bedürfnisse und die Eigenständigkeit der Partnerin.

Männer, die gegenüber ihren Partnerinnen gewalttätig geworden sind, melden sich nur selten aus eigener Motivation in Einrichtungen, die verhaltensändernde Maßnahmen für diese Zielgruppe anbieten. Oftmals ist gerade deshalb ein äußerer Druck nötig, damit Täter an einem sozialen Trainingsprogramm teilnehmen.

 

Anbindung an die Justiz erhöht Teilnahmedruck

Verurteilungen von Gewalttätern können mit der Auflage verbunden werden, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Auch Staatsanwaltschaften können Beschuldigte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens zur Kursteilnahme verpflichten. Schließt der Täter das Programm ab, erfolgt in der Regel keine weitere Sanktion. Bricht er ab oder wird er von der Teilnahme ausgeschlossen, soll gegen ihn Anklage erhoben werden. Die Teilnehmer, die über die Weisung einer Staatsanwaltschaft in die Programme gelangen, sind in der Regel Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung.

Der Zugang in Täterprogramme über justizielle Empfehlungen, Weisungen und Auflagen hat sich national und international  als erfolgreich erwiesen und die Teilnahme daran als eine sinnvolle Ergänzung zu existierenden Sanktionsmöglichkeiten.

Die Täterprogramme resp. die Gewaltkonfliktberatungsstellen sind daher in Thüringen künftig justiznah angesiedelt und sollen in ihren Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Täterarbeit muss regional vernetzt stattfinden

Um die Teilnahmezahlen an den Programmen zu erhöhen, ist für uns ein weiteres Anliegen, die Täterarbeit thüringenweit anzubieten, die besonderen Bedürfnisse der Polizei und der Justiz einzubeziehen und die Täterberatungsseinrichtungen eng mit den Gerichten (Straf- und Familiengerichte), den Staatsanwaltschaften, der Polizei, der Bewährungs- und Gerichtshilfe, den Frauenunterstützungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuarbeiten.

Derzeit führt das Justizministerium ein Interessebekundungsverfahren durch, um geeignete gemeinnützige Vereine als Trägereinrichtungen für die Täterberatung  in Thüringen auszuwählen. Ein Angebot an qualifizierten Täterprogrammen ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr als bisher von ihren Weisungsmöglichkeiten Gebrauch machen.

 

Kontakt mit der betroffenen (Ex-)Partnerin

Über die Teilnahme am Täterprogramm informiert die Beratungsstelle obligatorisch die betroffene (Ex-)Partnerin, um Hinweise auf eine akute Gefährdung zu erhalten und sich ein Bild über das Ausmaß der häuslichen Gewalt und deren Folgen zu machen. Dabei erfährt die Frau beispielsweise etwas über Inhalte, Ziele und Grenzen der Täterarbeit bei häuslicher Gewalt. Sie bekommt Hinweise über ihre grundsätzliche Gefährdung und zu möglichen und notwendigen Sicherheitsvorkehrungen. Und sie wird über den Beginn, den Ausschluss, Abbruch und Abschluss ihres Ex-)Partners von der vereinbarten Maßnahme informiert.