Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:20 Uhr

Elektronischer Rechtsverkehr

Durch die Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürERVVO Justiz) wurde im Freistaat der Weg für diese neue und zeitgemäße Art des Rechtsverkehrs eröffnet. Sie umfasst zunächst das zentrale Handelsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister Thüringens. In den kommenden Jahren wird der Focus auf dem weiteren Ausbau des Elektronischen Rechtsverkehrs liegen. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern wird Thüringen die länderübergreifende Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung umsetzen.

 

Informationen zu den einzelnen elektronischen Registern finden Sie hier:

 

 

Elektronisches Handelsregister

Elektronisches Grundbuch

Elektronisches Mahnverfahren

Elektronisches Vereinsregister