Elektronischer Rechtsverkehr
Durch die Thüringer Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften (ThürERVVO Justiz) wurde im Freistaat der Weg für diese neue und zeitgemäße Art des Rechtsverkehrs eröffnet. Sie umfasst zunächst das zentrale Handelsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister Thüringens. In den kommenden Jahren wird der Focus auf dem weiteren Ausbau des Elektronischen Rechtsverkehrs liegen. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern wird Thüringen die länderübergreifende Strategie zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung umsetzen.
Informationen zu den einzelnen elektronischen Registern finden Sie hier:
Elektronisches Handelsregister
Elektronisches Grundbuch
Elektronisches Mahnverfahren
Elektronisches Vereinsregister