Thüringer Justizministerium

07.01.2013 10:22 Uhr

Betreuungsrecht

älteres Paar
Foto: xxee.REHvolution.de / photocase

 

Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer Menschen ange­wie­sen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können wir in die Lage ver­setzt wer­den, in der wir unsere per­sönlichen und rechtlichen An­ge­legenheiten nicht mehr selbst or­ga­nisieren kön­nen. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getrof­fen haben und sicher sein können, dass sich alle Ent­schei­dun­gen an unserem Willen orientieren.

In Deutschland werden mehr als 1 Million Menschen betreut. In Thüringen sind es bereits über 40.000 Menschen, mit steigender Tendenz.

Was ist zu tun, um möglichst auch dann ein selbstbe­stimmtes Leben zu füh­ren, wenn man nicht mehr an­sprech­bar ist? Wer wird im Ernstfall Ent­schei­dun­gen für mich treffen, wenn ich nicht mehr in der Lage dazu bin? Was pas­­siert, wenn ich niemanden bevollmächtigt ha­be, der meine Angelegen­hei­ten regelt?

Der Themenbereich BETREUUNGSRECHT möchte Ihnen für diese Fragen eine Hilfe sein.

 

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Sie erhalten wichtige Infor­mationen, Formulierungshilfen und Formulare

  • zur Vor­sor­ge­vollmacht, durch die Sie selbst bestimmen können, wer Sie im Ernst­fall vertritt. Sie erhalten in dieser Broschüre aber auch einen Überblick darüber, was passiert, wenn Sie nie­man­den be­voll­mächtigt haben und ein Gericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin für Sie be­stellt.
  • zur Be­treuungs­verfügung, mit der Sie darauf Einfluss nehmen können, wer im Be­darfs­fall zum Betreuer oder zur Be­treuerin bestellt wird.
  • und zur Patientenverfügung.

Wir alle wünschen uns, möglichst nicht in die Situation zu kommen, in der wir auf die Hilfe an­derer ange­wie­sen sind. Sollte es aber doch einmal so weit kom­men, können Sie mit einer gut über­legten Vorsorge - übrigens in jedem Alter - al­les dafür tun, Ihre Selbst­­bestimmung wei­test­­­ge­hend zu bewahren. Dies ist nicht nur für Sie, son­dern auch für Ihre Familie, Ihre Freun­de und Ihre Ärzte eine wichtige Hil­fe.

Das Justizministerium gibt zur VORSORGE kompakt eine Broschüre heraus, die Sie bei unserer Pressestelle bestellen oder hier - sofort griffbereit - herunterladen können.

Darüber hinaus finden Sie in diesem Themenbereich Links zu Seiten anderer Bundesländer, die VORSORGE-Broschüren auch in anderen Sprachen herausgegeben haben (Russisch, Türkisch, Serbokroatisch, Englisch, Polnisch, Französisch, Spanisch). Auch diese Publikationen sind teilweise mit Formularen versehen.

 

Betreuung als Ehrenamt

Ehrenamtliche Betreuungen werden vorrangig von Familienangehörigen übernommen. Doch gibt es eine stei­gen­de Zahl von Menschen, die nicht auf solche vertrauens­vollen Beziehungen zurück­greifen kön­nen oder de­ren Familien weit ent­fernt leben. Für solche Fällen über­nehmen dieses wichtige Ehrenamt auch Männer und Frauen für Nicht-Familienangehörige betreuungsbedürftige Menschen. Sie le­i­s­ten damit einen wich­tigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbstbe­stimmtes Leben zu er­möglichen.

Ehrenamtliche Betreuer/innen und diejenigen Männer und Frauen, die es vielleicht werden wollen finden daher ebenfalls umfassende Informationen auf dieser Seite durch Links auf

  • unser Faltblatt "Rechtliche Betreuung als Ehrenamt" und
  • unsere Publikation "Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer/innen - Rechtsstellung - Aufgabenkreise - Checklisten - Musterschreiben"

 

   Wichtige Ansprechpartner:

Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns, an einen Betreuungsverein oder eine Betreuungsbehörde in Ihrer Nähe.

 

Informationen und Formulierungshilfen für eine Vorsorgevollmacht

Informationen zur Betreuungsverfügung

Informationen und Formulierungshilfen zur Patientenverfügung

Fremdsprachige Informationen zum Betreuungsrecht
Russisch, Türkisch, Serbokroatisch, Englisch, Polnisch, Französisch, Spanisch

Publikationen des Justizministeriums zur Vorsorge
Vorsorge, Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer/innen, Ehrenamtliche/r Betreuer/in werden

Broschüre "Betreuung - was ist das? - in leichter Sprache"
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, hat in leichter Sprache kürzlich eine Broschüre zum Thema rechtliche Betreuung herausgegeben.