Betreuungsrecht
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- Foto: xxee.REHvolution.de / photocase
Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder auch das Nachlassen der Kräfte im Alter können wir in die Lage versetzt werden, in der wir unsere persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst organisieren können. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben und sicher sein können, dass sich alle Entscheidungen an unserem Willen orientieren.
In Deutschland werden mehr als 1 Million Menschen betreut. In Thüringen sind es bereits über 40.000 Menschen, mit steigender Tendenz.
Was ist zu tun, um möglichst auch dann ein selbstbestimmtes Leben zu führen, wenn man nicht mehr ansprechbar ist? Wer wird im Ernstfall Entscheidungen für mich treffen, wenn ich nicht mehr in der Lage dazu bin? Was passiert, wenn ich niemanden bevollmächtigt habe, der meine Angelegenheiten regelt?
Der Themenbereich BETREUUNGSRECHT möchte Ihnen für diese Fragen eine Hilfe sein.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung |
Sie erhalten wichtige Informationen, Formulierungshilfen und Formulare
- zur Vorsorgevollmacht, durch die Sie selbst bestimmen können, wer Sie im Ernstfall vertritt. Sie erhalten in dieser Broschüre aber auch einen Überblick darüber, was passiert, wenn Sie niemanden bevollmächtigt haben und ein Gericht einen Betreuer bzw. eine Betreuerin für Sie bestellt.
- zur Betreuungsverfügung, mit der Sie darauf Einfluss nehmen können, wer im Bedarfsfall zum Betreuer oder zur Betreuerin bestellt wird.
- und zur Patientenverfügung.
Wir alle wünschen uns, möglichst nicht in die Situation zu kommen, in der wir auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Sollte es aber doch einmal so weit kommen, können Sie mit einer gut überlegten Vorsorge - übrigens in jedem Alter - alles dafür tun, Ihre Selbstbestimmung weitestgehend zu bewahren. Dies ist nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Familie, Ihre Freunde und Ihre Ärzte eine wichtige Hilfe.
Das Justizministerium gibt zur VORSORGE kompakt eine Broschüre heraus, die Sie bei unserer Pressestelle bestellen oder hier - sofort griffbereit - herunterladen können.
Darüber hinaus finden Sie in diesem Themenbereich Links zu Seiten anderer Bundesländer, die VORSORGE-Broschüren auch in anderen Sprachen herausgegeben haben (Russisch, Türkisch, Serbokroatisch, Englisch, Polnisch, Französisch, Spanisch). Auch diese Publikationen sind teilweise mit Formularen versehen.
Ehrenamtliche Betreuungen werden vorrangig von Familienangehörigen übernommen. Doch gibt es eine steigende Zahl von Menschen, die nicht auf solche vertrauensvollen Beziehungen zurückgreifen können oder deren Familien weit entfernt leben. Für solche Fällen übernehmen dieses wichtige Ehrenamt auch Männer und Frauen für Nicht-Familienangehörige betreuungsbedürftige Menschen. Sie leisten damit einen wichtigen Dienst, um dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Ehrenamtliche Betreuer/innen und diejenigen Männer und Frauen, die es vielleicht werden wollen finden daher ebenfalls umfassende Informationen auf dieser Seite durch Links auf
- unser Faltblatt "Rechtliche Betreuung als Ehrenamt" und
- unsere Publikation "Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer/innen - Rechtsstellung - Aufgabenkreise - Checklisten - Musterschreiben"
Wichtige Ansprechpartner: Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden |
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns, an einen Betreuungsverein oder eine Betreuungsbehörde in Ihrer Nähe.
Informationen und Formulierungshilfen für eine Vorsorgevollmacht
Informationen zur Betreuungsverfügung
Informationen und Formulierungshilfen zur Patientenverfügung
Fremdsprachige Informationen zum Betreuungsrecht
Russisch, Türkisch, Serbokroatisch, Englisch, Polnisch, Französisch, Spanisch
Publikationen des Justizministeriums zur Vorsorge
Vorsorge, Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuer/innen, Ehrenamtliche/r Betreuer/in werden
Broschüre "Betreuung - was ist das? - in leichter Sprache"
Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Dr. Paul Brockhausen, hat in leichter Sprache kürzlich eine Broschüre zum Thema rechtliche Betreuung herausgegeben.