Studienpläne
In den Studienplänen werden die Studienfächer und die darauf entfallenden Lehrveranstaltungsstunden sowie die zu erbringenden schriftlichen Leistungsnachweise nach bundeseinheitlichen Vorgaben festgelegt ( §§ 9 Abs. 1, 50 Abs. 2 Nr. 1 StBAPO).
Anlage 10 zu § 19 StBAPO (.pdf - 91 KB)
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