Stoffgliederungs- und Lehrpläne
Ausgehend von den globalen Studienplänen stellt der Fachbereichsleiter unter Mitwirkung des Fachbereichsrates die Lehrpläne für jeden Studienabschnitt und für jedes einzelne Studienfach anhand bundeseinheitlicher Stoffgliederungspläne auf ( §§ 7 Abs. 3 Nr. 1, 8 Abs. 2 Nr. 2 ThürVFHG i. V. m. §§ 9 Abs. 2 und 3, 50 Abs. 2 Nr. 2.1 StBAPO).
Die folgende Übersicht gilt für Studienjahrgänge, die nach dem 01. Juli 2002 mit dem Studium begonnen haben.
Grundstudium I für die Studienfächer: | Grundstudium II für die Studienfächer: | Hauptstudium für die Studienfächer: |
- Abgabenordnung
- Bewertungsrecht / Grundsteuer / Grunderwerbsteuer
- Einkommensteuer / Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Betriebliches Rechnungswesen, Bilanzsteuerrecht
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
- Verwaltungslehre
- Arbeits- und Selbstorganisation / Verwaltungs-
- management
- Sozialwissenschaftl. Grundlagen des Verwaltungshandelns
| - Abgabenordnung
- Vollstreckungsrecht
- Bewertungsrecht / Erbschaftsteuer
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Betriebliches Rechnungswesen, Bilanzsteuerrecht
- Besteuerung der Gesellschaften
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
- Wirtschafts-
- wissenschaften /
- Finanzwissenschaft /
- BWL
- Verwaltungslehre
| - Abgabenordnung / Finanzgerichts-
- ordnung / Steuerstrafrecht
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Betriebliches Rechnungswesen, Bilanzsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Besteuerung der Gesellschaften
- Verwaltungslehre
- Arbeits- und Selbstorganisation / Verwaltungs-
- management
- Sozialwissenschaftl. Grundlagen des Verwaltungshandelns
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| Lehrplan für das Grundstudium I | Lehrplan für das Grundstudium I | Lehrplan für das Hauptstudium |