Studienordnung
Die Studienordnung für den Fachbereich Steuern konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben der bundeseinheitlichen Ausbildungsvorschriften in der
StBAPO und regelt deren praktische Umsetzung im täglichen Lehrbetrieb. Dabei sind insbesondere folgende Ausbildungspläne zu berücksichtigen:
Die Studienordnung sieht für jeden Vormittag 6 Lehrveranstaltungsstunden vor. Dabei handelt es sich im Regelfall um Pflichtveranstaltungen. Sie dauern jeweils 45 Minuten und werden üblicherweise in kleinen Studiengruppen von 20 bis 25 Personen in der Form des Lehrgesprächs oder als betreute Übung durchgeführt. Außerdem werden zu bestimmten Zeiten auch Wahlpflichtveranstaltungen oder Seminare und nachmittags regelmäßig Kolloquien als zusätzliche Wahlveranstaltungen angeboten.
Die angebotenen Kolloquien dienen der Nachbereitung des behandelten Stoffs und bieten die Möglichkeit zu ergänzenden Fragen. Weitere Sonderveranstaltungen können Vorträge zu unterschiedlichsten Themen oder Studienfahrten und Exkursionen vorsehen.
In allen Studienabschnitten und bei den Prüfungen müssen schriftliche Leistungsnachweise in Form von Klausuren erbracht werden. Während des Hauptstudiums ist außerdem eine Hausarbeit nach Art einer Diplomarbeit unter Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden zu fertigen. Vgl. dazu
§ 18 Abs. 4 bis 6 StBAPO.
Soweit das bundeseinheitliche Steuerbeamten-Ausbildungsrecht Gestaltungsspielräume bei der Erstellung der Studien- und der Lehrpläne zulässt, wird der Fachbereichsrat daran und auch an der Erstellung der halbjährlichen Lehrveranstaltungspläne beteiligt (
§ 8 Abs. 2 ThürVFHG ).