Verordnung (StBAPO)
Auszug aus der
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
in der Fassung vom 29.07.2002 (BGBl. I 2002 S. 2917 ff)
Erster Teil - Ausbildung
Abschnitt 1 - Gemeinsame Vorschriften
§ 1 - Ziel des Vorbereitungsdienstes
(1) Im Vorbereitungsdienst wird der Beamte auf die Verantwortung in der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im sozialen Rechtsstaat vorbereitet. Seine Ausbildung führt ihn zur Berufsbefähigung. Diese umfasst insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie Verständnis für volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge. Dabei sind die Entwicklungen und die sich wandelnden Anforderungen in Staat und Gesellschaft zu berücksichtigen.
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Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)
in der Fassung vom 29.07.2002, BGBl. I 2002 S. 2917 ff
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