Thüringer Verwaltungsfachhochschule

05.02.2013 11:28 Uhr

Organigramm

Die Organisation des Fachbereich Steuern wird weitgehend durch seine organschaftliche Verfassung mit dem Individualorgan "Fachbereichsleiter" und dem Kollegialorgan "Fachbereichsrat" geprägt; sie ist gesetzlich vorgegeben (vgl. § 3 Abs. 1 ThürVFHG).

Steuern Organisation Organigramm Fachbereich