Aufgaben
Der Fachbereich Steuern bildet für den Freistaat Thüringen Steuerbeamte des gehobenen Dienstes aus. Dies geschieht nach bundeseinheitlichen
Regelungen. Die Beamtenanwärter/innen werden während der Ausbildung als Finanzanwärter/innen bezeichnet und für diesen Zeitraum als Beamte auf Widerruf eingestellt. Einstellungsvoraussetzung ist neben den allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften die Fachhochschulreife. Wegen etwaiger
Bewerbungen vgl. dort. Außerdem werden am Fachbereich Steuern von Fall zu Fall auch die zum Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst zugelassenen Beamten ausgebildet.
Nach bestandener Laufbahnprüfung sind die Absolventen Diplom-Finanzwirte (FH).
Wenn die Absolventen als geprüfte Beamte in den Landesdienst übernommen werden, beginnen sie ihren Dienst im Eingangsamt dieser Laufbahn als Steuerinspektoren. Üblicherweise sind sie dann Sachbearbeiter/innen eines Finanzamts. Deren Aufgabe besteht in der Festsetzung und Erhebung der Steuern. Später, mit zunehmender Berufserfahrung, können sie aber auch im Außendienst als Betriebsprüfer/innen oder Steuerfahnder/innen und, bei entsprechender Eignung und Befähigung, sogar als Sachgebietsleiter/innen eingesetzt werden. In besonderen Fällen ist darüber hinaus ein Aufstieg in den höheren Dienst möglich.
Um das Ziel des Vorbereitungsdienstes zur Ablegung der Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes (
§ 1 StBAPO) zu erreichen, muss ein dreijähriges duales - aus Fachtheorie und aus Berufspraxis bestehendes -
Studium absolviert werden.
Im Mittelgrund der Ausbildung steht naturgemäß die Vermittlung steuerspezifischer Fach- und Methodenkenntnisse. Im Interesse einer effektiven und zugleich möglichst bürgerfreundlichen Steuerverwaltung wird aber darüber hinaus auch die Ausbildung sozialer und wirtschaftlicher Kompetenzen der künftigen Steuerbeamten gefördert.