Thüringer Verwaltungsfachhochschule

13.02.2013 14:34 Uhr

Frauenbeauftragte

Cornelia Günther

Haus I, Information

Tel.: (03621) 2320 111

Cornelia.Guenther{at}bzgth.thueringen{punkt}de

Aufgaben der Frauenbeauftragten

Die Frauenbeauftragte fördert und überwacht die Durchsetzung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung. Sie ist in allen Maßnahmen der Dienststelle beratend einzubeziehen, die Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Verbesserung der beruflichen Situation der in der Dienststelle beschäftigten Frauen betreffen.
Dies gilt insbesondere bei

  • Einstellungen,
  • Beförderungen und Höhergruppierungen,
  • Versetzungen, Umsetzungen und Abordnungen für eine Dauer von mehr als drei Monaten oder vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung,
  • Konzeption von Fortbildungsmaßnahmen und der diesbezüglichen Teilnahmeentscheidung,
  • Aufstellung, Änderung und Umsetzung des Frauenförderplans,
  • Besetzung von Kommissionen, Arbeitsgruppen, Beiräten, sonstigen Gremien,
  • Arbeitszeitregelungen,
  • Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen,
  • sozialen und organisatorischen Angelegenheiten sowie
  • Neuorganisation oder Schließung von Dienststellen.

Zu den Aufgaben der Frauenbeauftragten gehört auch die Beratung und Unterstützung von Frauen in Einzelfällen bei der beruflichen Förderung und bei der Beseitigung von Benachteiligung.

Die Frauenbeauftragte ist verpflichtet, über die persönlichen Verhältnisse von Beschäftigten, die ihnen aufgrund ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, sowie bei Angelegenheiten, die einer vertraulichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch über die Zeit der Bestellung hinaus.

Beschäftigte können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Frauenbeauftragte wenden. Sie ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit als Frauenbeauftragte von fachlicher Weisung frei.