05.02.2013 11:27 Uhr

Organisation

Die Fachhochschule hat zwar keine eigene Rechtsfähigkeit, aber dennoch eine organschaftliche Verfassung mit einem Rektor und den Fachbereichsleitern sowie den Kollegialorganen Senat und Fachbereichsrat. Die Satzung kann außerdem ein Kuratorium als Beratungs- und Unterstützungsgremium für die Fachhochschule vorsehen. Aufsichtsbehörden sind das Innen- und das Finanzministerium.

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