06.03.2013 09:48 Uhr

Scientology-Organisation

Scientology in Berlin/Quelle: times/Wikipedia
Berlin: Scientology-Gebäude

 

Die Beobachtung der Scientology-Organisation ist eine Aufgabe des Verfassungschutzes.

Bei der „Scientology-Organisation“ (SO) bestehen tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Damit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beobachtung der Organisation durch die Verfassungschutzbehörden gegeben. Eine entsprechende Feststellung traf die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) erstmals im Juni 1997.

SCIENTOLOGY- Organisation / Lage in Thüringen

Aktivitäten der SO in Thüringen beschränken sich auf das gelegentliche Versenden von Broschüren und Informationsmaterialien an öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Derartige Maßnahmen gehen jeweils von SO-Niederlassungen außerhalb Thüringens aus.

Im Gesamtbild betrachtet sind in Thüringen nicht mehr nur Einzelfälle zu erkennen. Vielmehr zeichnet sich eine flächendeckendere Verteilung von SO-Mitgliedern auf den Freistaat ab. Dennoch sind bisher keine Strukturen in Form von Niederlassungen der SO erkennbar.

Die SO bemüht sich intensiv um Kontakt zu Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft. Im Frühjahr 2009 wandte sich die Scientology Kirche Frankfurt e.V. erneut mit der Bitte an den Thüringer Landtag, Informationsmaterial - das im Wesentlichen die Anerkennung von Scientology als Religionsgemeinschaft in Argentinien und die Eröffnung einer neuen Niederlassung in Malmö/Schweden betraf - an die 88 Mitglieder des Thüringer Landtags weiterzuleiten. Bereits im Jahr 2007 stand eine Kontaktaufnahme zu Abgeordneten des Thüringer Landtages im Interessenfeld der Scientology. Auch bundesweit wurde in der Vergangenheit gezielt Propagandamaterial an Mandatsträger versandt.

Zu Beginn des Jahres 2011 erhielt Landtagspräsidentin Birgit Diezel ein Schreiben der Scientology-Kirche Deutschland e.V. Inhalt des Briefes war ein Rückblick auf die Arbeit der SO Frankfurt am Main im Jahr 2010. Es wurde auf Veranstaltungen und Aktionen im Jahr 2010 hingewiesen. Im Anhang des Schreibens befand sich eine Satzung der SO Frankfurt am Main sowie eine Grundsatzerklärung über Menschenrechte und Demokratie der SO Deutschland vom 20. April 2008.

Zudem wurde im Rahmen einer groß angelegten Bibliothekenkampagne versucht, möglichst viele dieser Einrichtungen mit SO Informationsmaterialien zu bestücken und so die Meinungsbildung zu beeinflussen. Auch in Thüringen ist ein solcher Fall bekannt geworden, in dem die SO Werbematerial auf DVD an eine Gemeindebücherei verschickt hat.

Scientology: E-Meter / Foto: Wikimedia Commons/ Salimfadhley
Ein "E-Meter" der Scientology-Organisation

Abbildung: Cover-scientology-08 / Quelle: Verfassungsschutz Broschüre Scientology-Organisation

Scientology Organisation Logo / Quelle: TLfV Scientology im Verfassungsschutzbericht 2011

Abbildung: Titelbild / Quelle: TIM Artikel "Scientology" in Zeitschrift "PiT"

Abschlussbericht der Arbeitsgruppe SO der Verfassungsschutzbehörden
(5./6.06.1997), PDF-Format (841KB)

Der Volltext des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln Aktenzeichen (20 K 1882/03) kann hier aufgerufen werden. (11.11.2004)

Pressemitteilung vom 12.02.2008 des Oberverwaltungsgerichts Münster "Scientology darf auch künftig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz observiert werden."

Der Volltext des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster Aktenzeichens (5 A 130/05) kann hier aufgerufen werden. (12.02.2008)