Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz

04.03.2013 15:34 Uhr

Verfassung des Freistaates Thüringen (Auszug)

Vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625)

Zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 12.12.1997
(GVBl. S. 525)

Artikel 97

Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung ist eine Landesbehörde einzurichten. Polizeiliche Befugnisse und Weisungen stehen dieser Behörde nicht zu. Ihre Tätigkeit wird durch eine parlamentarische Kontrollkommission überwacht.

Abbildung: Wartburg, Quelle: Wikipedia Die Thüringer Verfassung wurde am 12.12.1997 auf der  Wartburg verabschiedet.
Die Thüringer Verfassung wurde am 12.12.1997 auf der Wartburg verabschiedet.