06.06.2013 09:43 Uhr

Medieninformationen

Medieninformation vom 3. Juni 2013

Verfassungsschutz warnt vor salafistischen Bedrohungen

Der Salafismus gilt sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene als die zurzeit dynamischte islamistische Bewegung. Von Salafisten geht eine besondere Gefährdung der Sicherheit Deutschlands aus.

Darauf wurde heute im Rahmen des 11. Symposiums des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz (TLfV) hingewiesen, das im Erfurter Augustinerkloster stattfand.

Wie Innenstaatssekretär Bernhard Rieder zur Eröffnung erklärte, leben in Thüringen rund 7.000 Personen muslimischen Glaubens. Er betonte: „Die weit überwiegende Mehrheit praktiziert ihren Glauben friedlich und im Einklang mit Recht und Gesetz und lehnt islamistische Bestrebungen ab. Rund 50 Personen werden hier in Thüringen dem politischen Salafismus zugerechnet.“

Die Referenten des Symposiums, die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor, die Journalistin Claudia Dantschke vom Zentrum Demokratische Kultur Berlin und die Expertin des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hilâl Berk, wiesen übereinstimmend darauf hin, dass die Mehrzahl der Salafisten in Deutschland keine gewalttätigen Terroristen sind. Andererseits seien fast alle in Deutschland bisher identifizierten terroristischen Netzwerke und Einzelpersonen salafistisch geprägt, bzw. haben sich im salafistischen Milieu entwickelt.

Salafistisches Gedankengut kann den Nährboden für eine islamistische Radikalisierung und auch die Rekrutierung für den militanten Jihad bilden. Besonderes Radikalisierungspotenzial bergen die oft emotionalisierenden Internetbeiträge von Salafisten.

Die Referenten erinnerten an die salafistische Straßengewalt im Mai 2012 in Solingen und Bonn. Bei der Auseinandersetzungen zwischen Rechtsextremisten und Salafisten gab es mehrere Verletzte, darunter zahlreiche Polizisten.

Dazu erklärten die Vertreter des Verfassungsschutzes: „Die Hauptgefahr in Thüringen stellt derzeit der Rechtsextremismus dar. Dennoch sollte die bundesweit wachsende Bewegung des Salafismus auch in Thüringen nicht unterschätzt werden.“

Salafisten sehen sich als Verfechter eines aus ihrer Sicht ursprünglichen und unverfälschten Islam. Dabei vertreten sie Inhalte, die im deutlichen Widerspruch zu einem freiheitlichen Demokratieverständnis stehen. Ziel von Salafisten ist die vollständige Umgestaltung von Staat, Rechtsordnung und Gesellschaft nach einem salafistischen Regelwerk.



 

Gemeinsame Pressemitteilung der Innenministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sowie der Landesämter für Verfassungsschutz der Länder Sachsen und Thüringen vom 23. Januar 2013

 

Verfassungsschutzbehörden in den ostdeutschen Flächenländern arbeiten künftig noch intensiver zusammen

In Magdeburg haben sich am 23. Januar 2013 die Leiter der Verfassungsschutzbehörden der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Rahmen einer Sicherheitskooperation im Bereich Verfassungsschutz getroffen.

Dieses Zusammenarbeitsforum, welches sich aus den Leitern der Verfassungsschutzbehörden zusammensetzt, ist ein wesentliches Element der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes. Ziel dieser Sicherheitskooperation ist die weitere und zusätzliche fachliche Vernetzung der Verfassungsschutzbehörden der ostdeutschen Flächenländer. Insbesondere sollen die Informationssammlung und -auswertung zu extremistischen Bestrebungen ertüchtigt und die Öffentlichkeitsarbeit des Verfassungsschutzes stärker vernetzt werden, weil die Rahmenbedingungen und Herausforderungen ähnlich sind.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz

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Presseerklärung vom 09.01.2013

Behauptung, das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) habe zu „rechter“ Gewalt aufgerufen, ist absurd

Einer Pressemeldung vom 9. Januar nach enthalte der Internetblog des ehemaligen V-Manns des TLfV Kai-Uwe T. einen Beitrag vom 20. Dezember 2012, demzufolge das TLfV „einen mutmaßlich rechten V-Mann 2007 zur Gewalt gegen Linke aufgerufen habe“.

Das TLfV hatte bereits in der Presseerklärung vom 6. Dezember 2012 die Behauptung des T., von seinem V-Mann-Führer eine Liste mit den Namen mutmaßlich linksextremistischer Gewalttäter erhalten zu haben, für unzutreffend erklärt. Insoweit entbehren daraus resultierende Mutmaßungen, das TLfV habe einen V-Mann zu Gewalttaten gegen „linke“ oder andere Personen aufgerufen, jeder Grundlage. Anderslautende Äußerungen sind schlicht unzutreffend.


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz
 

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Presseerklärung vom 06.12.2012

Unzutreffende Behauptungen eines früheren V-Manns des Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz in Zusammenhang mit seiner Selbstoffenbarung

Ergänzend zu den gestrigen Presseerklärungen teilt das Thüringer Landesamt für Verfas-sungsschutz (TLfV) Folgendes mit:

Kai-Uwe T. nahm am 31.05.2006 von sich aus erstmals Kontakt mit dem TLfV auf. Nach einer mehrmonatigen Erprobungsphase wurde er am 08.03.2007 als V-Mann (VM) verpflich-tet. Insgesamt kam es zu 41 nachrichtendienstlichen Treffen, zuletzt am 05.09.2007, und zwar zum Zwecke seiner Abschaltung. Bei diesem Treff wurde Herrn T. eine Abschalt-Prämie in Höhe von 1.500 Euro gezahlt.

Sowohl seine Bemühungen, sich bei einer weiteren Verfassungsschutzbehörde als Hinweis-geber anzudienen als auch sonstige Zweifel an seiner Zuverlässigkeit waren ausschlaggebend für die Beendigung der Zusammenarbeit.

Insgesamt erhielt Kai-Uwe T. in der Phase seiner Erprobung ca. 7.000 Euro, in der Phase als VM des TLfV weitere ca. 7.700 Euro. Nach seiner Abschaltung fanden wie in solchen Fällen üblich insgesamt zwei sog. Nachsorgetreffen statt, das letzte am 11.01.2008. Geldbeträge flossen hierbei sowie später nicht mehr.

Im Jahr 2009 suchte Herr T. Kontakt zu zwei weiteren Verfassungsschutzbehörden, um dort VM-Dienste anzubieten. Diese Versuche blieben jedoch erfolglos. Gleiches gilt für seine auch noch nach der Abschaltung an das TLfV gerichteten Versuche, die VM-Tätigkeit für das TLfV fortzusetzen.

Zuletzt wandte er sich am 19.10.2012 telefonisch an die Thüringer Behörde und äußerte seine Sorge um eine mögliche Offenbarung im Rahmen der Aktenübermittlung an die NSU-Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene.
 

Die von Herrn T. geäußerten Behauptungen sind unzutreffend.

So ist die Aussage des Kai-Uwe T., das TLfV habe durch die Prämienzahlungen an ihn den Druck der „Bürgerstimme!“ und die Finanzierung des NPD-Bürgerbüros wissentlich mitfi-nanziert, schlicht unglaubhaft. Aktenkundig ist vielmehr die Äußerung des Herrn T., die Gel-der auf Grund seiner Privatinsolvenz für seinen Lebensunterhalt zu benötigen.

Jeglicher Grundlage entbehrt darüber hinaus die Behauptung, er habe im Sommer 2007 mit Wissen seines VM-Führers einen NPD-Spitzel getarnt als Praktikanten bei einem Landtags-abgeordneten der Partei „DIE LINKE.“ eingeschleust. Dieser Vorgang war dem TLfV im Vorhinein nicht bekannt.

Weiter wurde Herrn T. deutlich erklärt, dass Informationen über Organisationen u. Ä., die nicht unter den Beobachtungsauftrag des TLfV fallen, von der Behörde ausdrücklich nicht angenommen werden. Seine Informationsaufträge richteten sich ausdrücklich auf den Bereich Rechtsextremismus.

Falsch ist auch die Behauptung, dass Herr T. von seinem VM-Führer eine Liste mit den Na-men von 11 mutmaßlich linksextremistischen Gewalttätern, denen der Überfall auf einen Neonazitreff in Erfurt im Juni 2007 angelastet wurde, zur Einsicht und Übernahme der enthal-tenen Informationen erhielt.

Insgesamt wurden die von Herrn T. erlangten Informationen dazu genutzt, rechtsextremisti-schen Umtrieben in Thüringen entgegenzuwirken, z. B. durch Auswertung und anschließende Übermittlung der durch seine VM-Tätigkeit gewonnnen Erkenntnisse an Sicherheits- und Justizbehörden, einschließlich Gerichte, sowie gesellschaftliche Akteure, die von diesen Um-trieben betroffen waren.

Kein Einfluss auf NPD-Verbotsverfahren

Die Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren enthält keine Beweissach-verhalte, die Kai-Uwe T. als Verfasser zuzurechnen oder von ihm als Vorsitzender des NPD-Kreisverbands Erfurt-Sömmerda initiiert worden sind. Beweissachverhalte, die in irgendeiner Weise auf den NPD-Kreisverband Erfurt-Sömmerda zurückgehen, stammen nicht aus dem Zeitraum als T. VM des TLfV oder Mitglied dieses Kreisverbands war.

Der Parlamentarischen Kontrollkommission des Thüringer Landtags geht umgehend ein de-taillierter Bericht zu. Darüber hinaus steht die VM-Akte des TLfV sowohl der Parlamentari-schen Kontrollkommission als auch dem NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Land-tags für Einsichtnahmen uneingeschränkt zur Verfügung.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz
 

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Presseerklärungen vom 05.12. 2012

Selbstoffenbarung eines ehemaligen V-Manns des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) wirkt sich nicht nachteilig auf ein mögliches NPD-Verbotsverfahren aus

Die für ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren vom TLfV eingebrachten Beweissachverhalte datieren aus dem Zeitraum ab dem 01.01.2008. Die Zusammenarbeit mit dem ehemaligen V-Mann (VM) T. wurde allerdings bereits im September 2007 durch das TLfV beendet. Gegen T. wurde seitens der Thüringer NPD zudem im Frühjahr 2008 ein Parteiausschlussverfahren wegen parteischädigenden Verhaltens durchgeführt, nachdem er zuvor schon seiner Parteiämter enthoben worden war.

Es ist daher nicht zu befürchten, dass sich die Tätigkeit des T. als VM nachteilig auf ein mögliches NPD-Verbotsverfahren auswirkt.

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz
 

Ehemaliger V-Mann offenbart sich gegenüber der Presse

Pressemeldungen vom heutigen Tage zufolge hat Kai-Uwe T. offenbart, zwischen 2005/2006 und 2010 als V-Mann (VM) für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) tätig gewesen zu sein. Aufgrund seiner in diesem Zusammenhang geschilderten Einlassungen ergeht folgende Mitteilung des TLfV:

Herr T. hat sich dem TLfV im Mai 2006 selbst angeboten und wurde in der Folge bis zum September 2007 als VM im Bereich Rechtsextremismus geführt. Das an ihn gezahlte Honorar belief sich auf mehrere Tausend Euro. Von ihm gelieferte Informationen wurden entsprechend der gesetzlichen Aufgabenstellung des TLfV ausgewertet. Sie flossen auch in die öffentliche Berichterstattung des TLfV über rechtsextremistische Bestrebungen in Thüringen ein. Da sich zuletzt Zweifel an der Zuverlässigkeit des VM ergaben, beendete das TLfV die Zusammenarbeit zum genannten Zeitpunkt. Es erging eine „Warnmeldung“ im Verfassungsschutzverbund, in der den anderen Diensten von einer Zusammenarbeit mit Herrn T. abgeraten wurde.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit gab es weitere Kontaktaufnahmen des Herrn T.. Das TLfV lehnte jedoch sein offenbares Ansinnen ab, ihn erneut als VM zu führen. Eine Honorierung von ihm angebotener Informationen erfolgte nicht.

Für die Behauptung, einzelne Aktionen der NPD seien durch das TLfV initiiert oder unterstützt worden, gibt es keinerlei Grundlage.

 


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz
 

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Pressemitteilung vom 24.10.2012

Aktion der politischen Jugendverbände DGB Jugend Thüringen und Linksjugend solid

Die beiden Jugendverbände haben angekündigt, dem Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) am heutigen Tage einen Preis überreichen zu wollen.

Das TLfV wird den Preis nicht annehmen, nimmt die Aktion aber zum Anlass, mit einzelnen Vertretern der beiden Jugendverbände – wenn gewünscht – einen kritischen Diskurs über die Aufgaben, Befugnisse und Schwerpunktsetzungen des TLfV zu führen.

Hierzu wird das TLfV unabhängig von der geplanten Veranstaltung die Jugendverbände anschreiben und einen Gesprächstermin vorschlagen.

Pressestelle des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz
 


 

Presseerklärung vom 12. 10. 2012


Unberechtigte Kritik des Thüringer Datenschutzbeauftragten

Die in den Medien wiedergegebene Kritik des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz Dr. Lutz Hasse ist unzutreffend. Die Löschung von personenbezogenen Daten und die Vernichtung der entsprechenden Personenakten ist eine datenschutzrechtliche Notwendigkeit und im Thüringer Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich vorgeschrieben. Im Übrigen entspricht die Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten auch dem datenschutzrechtlichen Gebot der Datensparsamkeit.

Trotz vielfacher Gespräche und Bemühungen seitens des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz ist eine Abgabe von Akten, die als Verschlusssache eingestuft sind, an das Thüringer Hauptstaatsarchiv nach wie vor nicht möglich, weil es dort an geeigneten Räumlichkeiten für die Unterbringung von Verschlusssachen fehlt. Die zuständigen Stellen haben erst für Februar 2014 entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeiten in Aussicht gestellt.

Im Übrigen stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz neben den zuständigen Archivbehörden für Fragen des Archivwesens zuständig ist. Auch die vom Thüringer Hauptstaatsarchiv geäußerte Kritik, es werden keine Akten angeboten, ist vor dem Hintergrund der fehlenden Verwahrmöglichkeiten für Verschlusssachen nicht nachvollziehbar.

Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz befindet sich nach wie vor in konstruktiven Gesprächen mit dem Thüringer Hauptstaatsarchiv im Hinblick auf die für das Jahr 2014 in Aussicht gestellte Eröffnung einer Aufbewahrungsmöglichkeit für die Verschlusssachen des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz.


 

Presseerklärung vom 28.09.2012

Keine VM-Tätigkeit des Ralf W. für das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV)

Eine Aktenrecherche auf Bundesebene führte zur Feststellung einer Gesprächsnotiz vom Februar 1999, in der die Mitteilung eines damaligen Mitarbeiters des TLfV niedergelegt ist. Darüber wurde das TLfV gestern unterrichtet.

Ralf. W. sei demnach durch das TLfV und das Landeskriminalamt angesprochen worden – das Ergebnis sei jedoch in beiden Fällen negativ gewesen. Von einer erneuten Ansprache sei abzuraten.

Die zuständigen parlamentarischen Gremien des Bundes und des Freistaats Thüringen wurden noch gestern über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.


 

Presseerklärung vom 26.09.2012

Medienberichten zufolge gibt es Hinweise, dass Ralf W., einer der insgesamt 13 Beschuldigten im NSU-Komplex, möglicherweise V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sei. Eine bereits im März 2012 von der Bundesanwaltschaft an alle relevanten Sicherheitsbehörden, darunter auch sämtliche Landesverfassungsschutzämter gerichtete Anfrage nach etwaigen VM-Verbindungen der Beschuldigten sei – abgesehen von einer Berliner Behörde – jeweils verneint worden.

Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) erklärt hierzu:

Nach den hier vorliegenden Informationen ist keine der 13 beschuldigten Personen VM des TLfV gewesen.
 


 

Presseerklärung vom 16.08.2012

Einen vermeintlichen Geheimnisverrat in zwei Fällen im Jahr 1999 nimmt das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) aufgrund von Presseanfragen und Internetpublikationen vor dem Hintergrund der laufenden Untersuchungen im Zusammenhang mit dem „Thüringer Heimatschutz“ (THS) zum Anlass, folgende Stellungnahme abzugeben:

Das TLfV erhielt 1999 von anderen Nachrichtendiensten Hinweise, dass in zwei Fällen der Verdacht des Geheimnisverrats aus dem Bereich der Polizei an Rechtsextremisten bestehe. Diese Hinweise sind in den Akten des TLfV zum THS enthalten. Ein Polizeibeamter wurde mit Vor- und Zunamen benannt. Im Zuge von im November/Dezember 2011 in diesem Zusammenhang vorgenommenen Aktensichtungen zum THS gelangten die Sachverhalte erneut zur Prüfung. In Bezug auf den oben genannten Polizisten erfolgten 2011 und 2012 Ermittlungen des TLfV auf der Grundlage des Thüringer Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, welche die seinerzeit aufgekommenen Verdachtsmomente nicht bestätigten. In dem zweiten Fall sind die Recherchen zur Feststellung der Person noch nicht abgeschlossen.


 

Presseerklärung vom 18.06.2012

Medienberichten zufolge sollen deutsche Nachrichtendienste im Zuge der „Operation Rennsteig“ in der rechtsextremistischen Gruppierung „Thüringer Heimatschutz“ (THS) zeitweise mindestens zehn V-Leute gesteuert haben. Zudem wird berichtet, die vom Thüringer Innenministerium eingesetzte sog. Schäfer-Kommission und der Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags seien über die „Operation Rennsteig“ nicht unterrichtet worden.

Hierzu nimmt das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) wie folgt Stellung:

Das TLfV sieht keine Veranlassung, die bisherigen Darstellungen zur operativen Zugangslage des TLfV im Umfeld der Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zu korrigieren. Die Parlamentarische Kontrollkommission und die „Schäfer-Kommission“ sind hierüber zutreffend unterrichtet worden. Im Übrigen wurden der „Schäfer-Kommission“, dem Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags sowie der Parlamentarischen Kontrollkommission in den zurückliegenden Monaten Unterlagen übersandt, aus denen sich Einzelheiten der „Operation Rennsteig“ ergeben.


 

Presseerklärung vom 22.03.2012

Spiegel-Online berichtete am 22. März 2012 in einer Meldung „Ich war nur Bote“ Folgendes:

„…Der Thüringer Verfassungsschutz bestätigt, im Jahr 2000 Brandt 2.000 Mark ausgehändigt zu haben, die dieser an das Trio weiterreichen sollte…“

Diese Meldung ist falsch. Zu dem dargestellten Sachverhalt hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz bereits am 19. Dezember 2011 eine Presseerklärung folgenden Inhalts herausgegeben:

„Die Bild am Sonntag berichtete in ihrer Ausgabe vom 18. Dezember, das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz habe der „Zwickauer Terrorzelle“ Geld zukommen lassen, um der untergetauchten Bande habhaft zu werden. Über einen Mittelsmann habe das Amt dem Trio 2000 DM zur Beschaffung neuer Pässe zugeleitet. Bild am Sonntag beruft sich auf einen entsprechenden Bericht eines Verfassungsschutzmitarbeiters vor der Parlamentarischen Kontrollkommission.

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Nach Angaben eines ehemaligen Mitarbeiters des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz soll das Amt im Jahre 1998 oder 1999 den Versuch unternommen haben, Kenntnis über Tarnidentitäten zum Zwecke der Ergreifung des Trios zu erlangen. Um dies zu erreichen, habe das Amt über einen V-Mann einem Dritten zur Beschaffung falscher Ausweispapiere 2000 DM zugeleitet. Das Vorhaben sei jedoch gescheitert, da der Dritte das Geld für sich verwandt habe.

Der vorliegende Hinweis wird von der Schäfer-Kommission geprüft.“

 


 

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