Zur herausragenden Bedrohung auch für die Innere Sicherheit Deutschlands hat sich der Islamismus entwickelt, insbesondere in seiner gewaltbereiten terroristischen Ausprägung.
Der Islamismus ist eine - in sich heterogene - politische Bewegung, die von einer Minderheit der Muslime getragen wird. Ihre Anhänger, die Islamisten, fordern unter Berufung auf den ursprünglichen, vermeintlich unverfälschten Islam des 7. Jahrhunderts die "Wiederherstellung" einer "islamischen Ordnung" als der nach ihrem Verständnis einzig legitimen Staats- und Gesellschaftsform, die alle anders geprägten Systeme ersetzen soll. In dieser "islamischen Ordnung" sollen alle Lebensbereiche so gestaltet sein, wie es von Gott durch den Koran und das Vorbild des Propheten, in der so genannten Sunna, verbindlich vorgegeben sei.
Militante Islamisten, auch Jihadisten genannt fühlen sich dazu berufen, diese "islamische Ordnung" mit Gewalt durchzusetzen. Sie beziehen sich dabei auf die angeblich im Koran enthaltene Aufforderung zum "Jihad" (eigentlich: Anstrengung, innerer Kampf, auch: "heiliger Krieg"), die sie - abweichend von der gültigen Rechtsauffassung im Islam - als heilige Pflicht zum unablässigen Krieg gegen alle "Feinde" des Islam sowohl in muslimischen als auch in nichtmuslimischen Ländern ansehen.
Die islamistische Ideologie ist durch die Bestrebung gekennzeichnet, einen islamischen Staat schaffen bzw. durchzusetzen zu wollen. Islamisten lassen sich nach den Methoden und Mitteln unterscheiden, mit denen sie diese Ziele erreichen wollen. Zum Einen die dem gewalttätigen "Jihad" verpflichteten, weltweit terroristisch aktiven Gruppierungen und, zum Teil eingebunden oder assoziiert mit globalen Terrororganisationen wie "Al-Qaida". Zum Anderen gibt es islamistische Organisationen, die die Gesellschafts- und Herrschaftsverhältnisse in ihren Herkunftsländern gewaltsam (mit terroristischen Aktionen oder Guerillakrieg) verändern wollen. Deren Mitglieder versuchen, den Kampf in der Krisenregion von Deutschland aus logistisch und propagandistisch zu unterstützen. Sie bilden damit auch hier eine latente Gefahr für Einrichtungen und Interessen der Herkunftsstaaten.
Eine dritte Kategorie bilden Organisationen, die unter Ausnutzung der rechtsstaatlichen Instrumentarien (=legalistisch) islamistische Positionen auch im gesellschaftlichen Leben Deutschlands durchsetzen, mindestens aber Freiräume für organisierte islamistische Betätigung in Deutschland erlangen wollen und so - desintegrativ - zur Bildung einer islamistischen Binnengesellschaft beitragen.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass die Auseinandersetzung mit dem Islamismus auf sehr unterschiedliche Art und Weise zu führen ist. Es soll ausdrücklich betont werden, dass nicht der Islam als Religion Gegenstand der Beobachtungen der Verfassungsschutzbehörden ist; weder der persönliche Glaube der Muslime, noch ihre religiöse Praxis, die durch das in Art. 4 Grundgesetz verbriefte Grundrecht der Religionsfreiheit als Teil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschützt ist. Diese Religionsfreiheit für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und zu schützen, ist Teil des Auftrags der Verfassungsschutzbehörden.
Ein Schlüsselereignis in der Geschichte des islamistischen Terrorismus waren unbestritten die Anschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten. Die Anschläge auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington D.C. rückten die Gefahr des globalen Jihadismus brutal ins Auge der Weltöffentlichkeit. Als Reaktion auf den zum heutigen Tag verlustreichsten Anschlag des islamistischen Terrorismus wurden umfangreiche Antiterrormaßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene initiiert.
Am 2. Mai 2011, im Jahr zehn nach den Anschlägen vom 11. September 2001, wurde durch den amerikanischen Präsidenten Barack Obama bekannt gegeben, dass Spezialkräfte der USA in der Nacht zuvor Usama bin Laden (UBL), Mitbegründer und Anführer al-Qaidas sowie Ikone des globalen Jihadismus in der Nähe der pakistanischen Hauptstadt Islamabad in der Stadt Abottabad nach einem Feuergefecht getötet haben. Knapp sieben Tage nach der US-amerikanischen Aktion bestätigte al-Qaida den Tod UBLs und pries ihn als „heroischen Führer und Märtyrer“. Ihm folgte Ayman Al-Zawahiri als neue „Nummer 1“ der als „Kern al-Qaida“ bezeichneten Mutterorganisation zahlreicher Filialen und assoziierten Organisationen, die sich dieser zwischenzeitlich angeschlossen hatten.
Al-Qaida gilt als Prototyp einer modernen islamistischen Terrororganisation und begründet die als “globalen Jihadismus“ entgrenzte Form des islamistischen Terrorismus. Dieser zeichnet sich insbesondere durch den weltweiten Kampf gegen die angeblichen Feinde des Islam aus. Die dahinter stehende Ideologie wird unter Ausnutzung der modernen Medien, allen voran des Internets, einem weltweiten Publikum vorgetragen. Diese Globalisierung des islamistischen Terrorismus und die virtuelle Verbreitung der Ideologie stellen die Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Denn im Schutze der weitgehenden Anonymität des Internets können sich Personen radikalisieren, weiterbilden und in Foren indoktrinieren lassen, ohne dass sich dies im wirklichen, „nicht-virtuellen“ Leben bemerkbar machen muss. Einen Umstand, den sich Terrororganisationen gezielt zu nutze machen und zum „individuellen Jihad“ aufrufen. Ein Beispiel hierfür ist das regelmäßig im Internet erscheinende Magazin „Inspire“, in dem sich Bombenbauanleitungen und Methoden des Guerillakrieges finden und Muslime in westlichen Ländern zum Jihad aufgerufen werden.
Das Phänomen des im Stillen radikalisierten Einzeltäters ist eine Folge des globalisierten virtuellen islamistischen Terrorismus. Im März 2011 führte die Tat des Arid Uka, einem zum Tatzeitpunkt 21-jährigen Kosovo-Albaner, die Gefahr dieses Tätertypus vor Augen. Uka ermordete am Frankfurter Flughafen zwei US-amerikanische Soldaten und verletzte zwei weitere schwer. Die Soldaten befanden sich gerade auf dem Weg zum Einsatz nach Afghanistan. Die Radikalisierung Ukas vollzog sich fast ausschließlich im Internet und ohne Anbindung an extremistische Organisationen. Arid Uka wurde mittlerweile zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung für seine Tat verurteilt.