Verfassungsschutz
Verfassungsschutz bezeichnet Maßnahmen des Staates, die dem Schutz der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in den Länderverfassungen verankerten verfassungsmäßigen Ordnung dienen. Um die für den Schutz der Verfassung notwendigen Informationen über Verfassungsfeinde zu gewinnen, unterhalten der Bund und die Länder Verfassungsschutzbehörden.
Im Freistaat Thüringen hat das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) im Jahr 1991 mit dem Inkrafttreten des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (ThürVSG) seine Tätigkeit aufgenommen. Es ist als Landesoberbehörde organisiert.
Die gesetzliche Aufgabe des TLfV besteht darin, es den zuständigen Stellen, insbesondere der Landesregierung und den anderen Sicherheitsbehörden des Freistaats Thüringen, zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder sowie gegen Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität zu treffen.
Zu diesem Zweck sammelt das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über
extremistische Bestrebungen
und nachrichtendienstliche Tätigkeiten und wertet diese aus. Auch beim personellen und materiellen Geheim- und Sabotageschutz im Freistaat wirkt der Verfassungsschutz mit.
Die Tätigkeit des TLfV unterliegt neben der Kontrolle durch die Dienst- und Fachaufsicht des Thüringer Innenministeriums auch der parlamentarischen Kontrolle durch dafür eingesetzte parlamentarische Kommissionen.
Links:
Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV)
Thüringer Verfassungsschutzgesetz
Verfassungsschutzberichte Freistaat Thüringen
Weiterführende Links zu den Themen Opferberatung, MOBIT, Bundeszentrale für politische Bildung, Onlineberatung und Landeszentrale für politische Bildung