Thüringer Innenministerium

07.01.2013 10:06 Uhr

Spielbankwesen

Nach dem Thüringer Spielbankgesetz existiert in Thüringen kein staatliches Monopol. Die Spielbank wird von einem privaten Unternehmen geführt, dem im Wege eines Ausschreibungsverfahrens eine befristete Erlaubnis zum Betrieb der Spielbank erteilt worden ist. An den Erlaubnisinhaber stellt das Gesetz dabei hohe Anforderungen in Bezug auf seine Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Integrität seines Unternehmens. Das Thüringer Innenministerium übt auch die Aufsicht nach Erteilung der Erlaubnis aus.

Zurzeit gibt es eine Spielbank im Freistaat Thüringen mit Sitz in Erfurt. Die Spielbank Erfurt erhielt die Erlaubnis, die auf 10 Jahre erteilt wurde, am 27. Dezember 2004. Die Erfurter Spielbank untersteht der Aufsicht des Innenministeriums in Bezug auf die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Vorgaben wie Jugend-, Spieler- und Verbraucherschutz.

Link:

Thüringer Spielbankgesetz