07.01.2013 10:06 Uhr
Unter Ordnungsrecht versteht man das von den Ordnungsbehörden anzuwendende Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Rechtsgrundlage ist das Thüringer Ordnungsbehördengesetz.
Das Thüringer Innenministerium übt in diesem Bereich die Fachaufsicht aus und berät die Ordnungsbehörden (Ordnungsämter). Darüber hinaus ist es für Grundsatzfragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig, was die Erarbeitung von Gesetzen zur Gefahrenabwehr einschließt.
Beispielhaft zu nennen ist das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren, das im Jahre 2011 aus Anlass von Beißvorfällen, bei denen Menschen tödlich verletzt wurden, erlassen worden ist.
Links:
Thüringer Ordnungsbehördengesetz
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren
Verordnung über gefährliche Tiere im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Thüringer Wildtier-Gefahrverordnung -ThürWildtierGefVO-) vom 19. Januar 2012
Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung des Wesenstests (Thüringer Wesenstestverordnung - ThürWesenstestVO -) vom 19. Januar 2012
Thüringer Verordnung über die Prüfungsstandards und die Durchführung der Sachkundeprüfung bei gefährlichen Tieren (Thüringer Sachkundeprüfungsverordnung - ThürSachkundePrüfVO -) vom 19. Januar 2012
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