Pass-, Personalausweis- und Melderecht
Das Ausweis- und Passrecht ist ebenso wie das Melderecht überwiegend von bundesrechtlichen Vorgaben geprägt. Die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen bedarf – schon allein wegen der Herstellung in der Bundesdruckerei – einheitlicher Vorgaben. Im Meldewesen verfügt Thüringen über eine fortschrittliche Lösung: zentrale Spiegelregister stehen rund um die Uhr zur Verfügung, um etwa tagaktuell Anschriften von Bürgern in Thüringen zu ermitteln.
Seit dem 1. November 2010 kann in der Personalausweisbehörde Ihres Bürgeramts der neue Personalausweis beantragt werden. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises besteht nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist aber jederzeit möglich.
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Der neue Personalausweis