Das Thüringer Innenministerium übt über das Thüringer Landesverwaltungsamt die Aufsicht über die Ausländerbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten aus. Zweck der Aufsicht ist die Sicherung des rechtmäßigen und möglichst gleichmäßigen Vollzugs des Ausländerrechtes. Als Mittel hierfür dienen Erlasse und Verwaltungsvorschriften. Gleichzeitig erhalten dadurch die Landkreise und kreisfreien Städte die notwendigen Informationen, die sie für ihre Arbeit in Ausländer- und Asylangelegenheiten benötigen.
Weiterhin ist das Thüringer Innenministerium zuständig für Grundsatzfragen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen. Nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes muss Thüringen etwa 2,8 Prozent der neu ankommenden Asylbewerber aufnehmen. In der Regel wird dieser Personenkreis in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und erhält Verpflegung, Bekleidung und ein Taschengeld.
Insgesamt hielten sich zum 30. April 2012 laut Ausländerzentralregister 38.153 Ausländer in Thüringen auf. Die sechs wichtigsten Hauptherkunftsländer der in Thüringen lebenden Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (einschließlich EU-Staaten) sind Russische Föderation, Vietnam, Polen, Ukraine, Türkei und China.
Die wichtigsten Ausländergruppen im Freistaat Thüringen:
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes
Der Aufenthalt dieser Personengruppe bestimmt sich nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht, dem Freizügigkeitsgesetz/EU und dem Aufenthaltsgesetz. Am 30. April 2012 hielten sich 12.368 Personen in Thüringen auf.
Asylbewerber
Hierbei handelt es sich um Personen, die Schutz als politisch Verfolgte nach Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder der Genfer Flüchtlingskonvention beantragen. Sie erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Mit Stichtag 30. April 2012 waren 1.532 Personen in Thüringen im Asylverfahren.
Asylberechtigte und andere Flüchtlinge
Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als Asylberechtigte im Sinne des Art. 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis.
De-facto-Flüchtlinge können nicht als politisch Verfolgte anerkannt werden, werden jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in ihre Heimat abgeschoben (z.B. Bedrohung durch Folter, Todesstrafe, Vertreibung oder kriegerische Auseinandersetzungen). Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen oder eine Duldung.
Jüdische Emigranten
Diese Personen sind jüdische Volkszugehörige aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten. Sie werden im Rahmen eines Verfahrens auf der Grundlage von Beschlüssen der Innenministerkonferenz in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Sie erhalten einen Aufenthaltstitel auf der Grundlage von § 23 Abs. 2 AufenthG. Derzeit befinden sich 1.641 jüdische Emigranten in Thüringen (Stand 30. März 2012).
Spätaussiedler
Darüber hinaus nimmt das Thüringer Innenministerium auch Aufgaben im Bereich Spätaussiedlerangelegenheiten wahr. Die Bundesrepublik Deutschland nimmt Spätaussiedler aus osteuropäischen Staaten, vor allem aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion, auf. Das Thüringer Innenministerium ist oberste Aufnahmebehörde für Spätaussiedler im Freistaat Thüringen. Das Thüringer Innenministerium ist für alle im Zusammenhang mit Spätaussiedlern auftretende Fragen, für die Regelung der Aufnahme, Verteilung und vorläufigen Unterbringung der Spätaussiedler und ihrer Familienangehörigen zuständig.
Integration
Das Thüringer Innenministerium ist zuständig für die Integration der in Thüringen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund.
Maßnahmen der Integration richten sich insbesondere an zugezogene deutschstämmige Zuwanderinnen und Zuwanderer, jüdische Emigranten, ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich ihrer Familienangehörigen und sonstige Ausländer, denen ein Dauerbleiberecht oder ein länger befristetes Aufenthaltsrecht gewährt wurde.
Wichtigste Voraussetzung für eine gelingende Integration ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Nur wer die deutsche Sprache beherrscht, hat die Chance, erfolgreich an Bildung und Beschäftigung teilzuhaben. Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde daher eine bundesgesetzliche Verantwortung für Integrationskurse definiert. Informationen zu den Integrationskursen sind im Internetportal Integration des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu finden.
Die Integration aller in Thüringen lebenden Menschen mit Migrationshintergrund stellt für alle am Integrationsprozess beteiligten Akteure eine langfristige und anspruchsvolle Aufgabe dar. Mit den Leitlinien und Handlungsempfehlungen zur Integration von Zuwanderern in Thüringen vom 27. Januar 2009 verfügt die Thüringer Landesregierung nunmehr über Handlungsansätze für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Integrationspolitik.
Im Februar 2011 konstituierte sich im Thüringer Innenministerium der Landesintegrationsbeirat. Er berät die Thüringer Landesregierung in allen Integrationsfragen. Dem Integrationsbeirat gehören unter dem Vorsitz des Innenstaatssekretärs Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften und Verbände, der Kirchen, des Verbandes der Wirtschaft, der von Integrationsfragen betroffenen Ressorts sowie die Ausländerbeauftragte der Landesregierung und fünf hier in Thüringen lebende Migranten an.
Die Thüringer Landesregierung fördert seit Jahren Integrationsprojekte. Durch diese Projekte werden Zuwanderer unterstützt und qualifiziert, um insbesondere ihre Lebenssituation in Thüringen besser zu gestalten und sie im Arbeitsleben zu integrieren.
Wichtige gesetzliche Vorschriften in diesem Geschäftsbereich sind das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Bundesvertriebenengesetz (BVFG).
Die Texte dieser und weiterer Rechtsvorschriften können über die Internetseite des Bundesministeriums des Innern (www.bmi.bund.de) abgerufen werden.
Links:
Thüringer Verordnung über die Härtefallkommission
Zur Seite Härtefallkommission
Bundesministerium des Innern
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)