Thüringer Innenministerium

05.03.2013 13:15 Uhr

Informationsfreiheitsgesetz

Am 29. Dezember 2012 ist das neue Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) in Kraft getreten. Dieses regelt nunmehr vollständig den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und das zu beachtende Verfahren.

In dem Bewusstsein, dass in einer Informationsgesellschaft die Kenntnis von Informationen eine Voraussetzung aktiver Teilhabe am gesellschaftlichen wie politischen Leben ist, soll das Gesetz dazu beitragen, interessierte Bürgerinnen und Bürger an dem bei staatlichen Stellen vorhandenen Wissen partizipieren zu lassen. Die Wahrnehmung des Rechts auf Zugang zu amtlichen Informationen führt zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit behördlichen Handelns. Die durch die Interaktion bewirkte weitergehende Legitimation staatlichen Handelns stellt ein wesentliches Element eines modernen Staatswesens dar.

Link zum Gesetzestext auf dem Service-Portal des Freistaats Thüringen:

Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG)

 

Informationen des Thüringer Innenministeriums nach § 11 Absatz 1 ThürIFG (Organigramm, Aktenplan und Geschäftsverteilungsplan) finden Sie auf der Seite "Wir über uns".

Zur Information der Bürger, der Verwaltung und der Justiz über den aktuellen Stand der in Thüringen geltenden Verwaltungsvorschriften wird einmal jährlich (Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres) ein aktualisiertes Verzeichnis Thüringer Verwaltungsvorschriften (Thüringer Gültigkeitsverzeichnis) herausgegeben.

Deckblatt Gültigkeitsverzeichnis Thüringer Gültigkeitsverzeichnis für Verwaltungsvorschriften 2013


Mit dem folgenden Link gelangen Sie auf das Serviceportal des Freistaats Thüringen und können dort die Verwaltungsvorschriften des Freistaats Thüringen im Volltextmodus abrufen:

Zum Serviceportal

 

Thüringer Informationsfreiheitsgesetz (ThürIFG) als PDF-Download
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