Internetdienst Google Street View
Handreichung und Verfahrensablauf zum Widerspruchsverfahren Google Street View
Google hat für sein Internet-Projekt „Google Street View“ im März und April 2010 Aufnahmen in mehreren Städten und Landkreisen Thüringens gemacht. Alle von den Aufnahmen betroffenen Hauseigentümer und Mieter können gegen die Veröffentlichung der sie betreffenden Aufnahmen bei Google Street View Widerspruch einlegen. Bezüglich zufällig erfasster Gesichter von Personen und Kfz-Kennzeichen hat sich Google gegenüber der in Deutschland federführend zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, bereits verpflichtet, diese unaufgefordert zu anonymisieren.
Betroffen sind nach eigenen Angaben von Google (
http://maps.goggle.de/help/maps/streetview) Aufnahmen in den kreisfreien Städten Erfurt, Weimar und Gera sowie in den Landkreisen Altenburger Land, Hildburghausen, Greiz, Saale-Orla-Kreis, Sonneberg und Schmalkalden-Meiningen.
Der Widerspruch kann ohne Angaben von Gründen schriftlich oder elektronisch bei Google eingereicht werden.
Hier die Adresse: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg
oder per E-Mail an:
Weiterführend finden Sie an dieser Stelle eine Handreichung zur Umsetzung des Vorab-Widerspruchs gegen Veröffentlichungen in Google Street View und eine grafische Darstellung zum Verfahrensablauf.
Handreichung zur Umsetzung des Vorab-Widerspruchs gegen Abbildungen im Internetdienst Google Street View als Download
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit informiert über das Widerspruchsverfahren.