07.01.2013 10:10 Uhr

Öffentliches Dienstrecht

Zum öffentlichen Dienstrecht zählen die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts, soweit sie keinen finanziellen Bezug haben (für Fragen des Besoldungs- und Versorgungsrechts sowie der Beihilfe und der Reisekosten liegt die Zuständigkeit beim Thüringer Finanzministerium).

Wenn Sie Fragen zum Thüringer Beamtengesetz, aber auch zu weiteren Gesetzen und Verordnungen, beispielsweise des Disziplinar- und des Personalvertretungsrechts, aber auch des Laufbahn-, Urlaubs-, Arbeitszeit- und Mutterschutzrechts haben, wenden Sie sich an

René Junkermann, Telefon 0361 / 37 93 315.