Rechtsangelegenheiten und Prozessvertretung für die Polizei
Das Thüringer Innenministerium trägt Verantwortung für Rechtsangelegenheiten und -setzung für die Polizei.
Dazu gehören
- das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht,
- das Polizeiorganisationsrecht,
- das polizeiliche Datenschutzrecht,
- das polizeiliche Kostenrecht.
Hinzu kommt die Steuerung und Koordinierung der IT-Sicherheit in der Thüringer Polizei.
Der Bereich Prozessvertretung umfasst im Wesentlichen die Vertretung des Freistaats Thüringen vor Gericht in Rechtsstreitigkeiten im Auftrag der Behörden und Einrichtungen der Polizei.
Ansprechpartner hierzu finden Sie im Referat 48.