Thüringer Innenministerium

07.01.2013 10:03 Uhr

Brandschutz

Das Thüringer Innenministerium ist für die zentralen Angelegenheiten des Freistaats im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe zuständig.

Hierzu zählen insbesondere die Rahmengesetzgebung im Feuerwehrbereich (Betreuung der Gesetzgebung und Erarbeitung weiterer Rechtsvorschriften), die Vertretung der Landesinteressen in bundesweit agierenden Gremien sowie die Beratung und Unterstützung der originär zuständigen Gemeinden und Landkreise.
 
Darüber hinaus wird ein breites Spektrum an fachspezifischen Fragen, zum Beispiel zur Förderung des Ehrenamtes, zum vorbeugenden Gefahrenschutz, zur Aus- und Fortbildung, zum Versicherungsschutz im Feuerwehrdienst oder zur Funk- und Fernmeldetechnik, behandelt.

Eine weitere wichtige Aufgabe liegt im Bereich der Zuwendungen. Nach landesweit einheitlichen Kriterien werden insbesondere der Neubau, die Erweiterung und der Umbau von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen gefördert. Für die Mittelbewirtschaftung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Eine besondere Bedeutung nimmt die Zusammenarbeit mit dem
 
 
ein, in welchem rund ein Drittel der Thüringer Feuerwehrangehörigen organisiert ist. Das Referat 44 unterstützt dessen gemeinnützige Zwecke durch die Gewährung einer jährlichen institutionellen Förderung.

Ferner obliegt dem Referat 44 die Fachaufsicht über die
 
 
in Bad Köstritz.

Weitere Auskunftspersonen zu Fragen des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe stehen im
 
 
in Weimar und bei den jeweiligen Landratsämtern oder Stadtverwaltungen zur Verfügung. Auch die Feuerwehren informieren jederzeit über ihre Aufgabenerfüllung vor Ort.

 

Brand- und Katastrophenschutzberichte

Jahresbericht 2011
PDF-Dokument ist barrierefrei.

Jahresbericht 2010
Größe: 1,9 MB

Jahresbericht 2009
Größe: 431,2 kB

Jahresbericht 2008
Größe: 1,4 MB

Jahresbericht 2007
Größe: 1,2 MB

Jahresbericht 2006
Größe: 732,1 kB