Landespersonalausschuss
Dem Landespersonalausschuss sind zahlreiche Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse unter anderem durch das Thüringer Beamtengesetz und Laufbahnvorschriften übertragen. Dazu gehören insbesondere die Zustimmung zu Ausnahmen von den Probezeiterfordernissen und den Erfordernissen bei der Beförderung von Beamten sowie die Feststellung der Befähigung der anderen Bewerber und der Beamten im Wege des Aufstiegs für die angestrebte Laufbahn.
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Auch der Webauftritt des Landespersonalausschusses wird im Zuge des Freshups von thueringen.de baldmöglichst auf das neue Webdesign umgestellt. Bis dahin gelangen Sie hier zur Homepage im bisher üblichen Layout.