Thüringer Innenministerium

07.01.2013 10:03 Uhr

Kommunale Vermögens- und Gemeindewirtschaft, Bundesrats- und EU-Angelegenheiten

Der Aufgabenbereich der Kommunalen Wirtschaft umfasst die Rechtsaufsicht über kommunale Unternehmen, insbesondere mit Blick auf die Entwicklungen z.B. europäischer Vorgaben.

Schwerpunkte der Arbeit des Referates sind ferner die Erarbeitung und Umsetzung von Förderprogrammen zur Unterstützung, Beratung und Konsolidierung der kommunalen Aufgabenträger sowie grundsätzliche Fragen des Vergaberechts, die den kommunalen Bereich betreffen.


Ausgewählte Themen

Gestaltungsspielräume kommunaler Unternehmen im Bereich der Erzeugung und Versorgung mit Energie

Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums vom 17. Januar 2012
„Mit dem Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums werden die rechtlichen Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume kommunaler Unternehmen im Bereich der Erzeugung und Versorgung mit Energie aufgezeigt“.

Straßenausbaubeiträge

 Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts im Freistaat Thüringen
 
1. In seinem Benshausen-Urteil vom 31.5.2005 hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass für die Verbesserung und Erweiterung von Ortsstraßen im Freistaat Thüringen Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.
 
2. Aufgrund dieses Urteils wie auch aufgrund der Vorgabe des § 7 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) sowie der in § 54 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) niedergelegten Grundsätze der Einnahmebeschaffung sind auch die nach letztem Kenntnisstand rd. 20 % der Gemeinden, die bislang für in der Vergangenheit durchgeführte Ausbaumaßnahmen nicht die erforderlichen Straßenausbaubeitragssatzungen zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erlassen haben, verpflichtet, dieser ihnen obliegenden Verpflichtung nachzukommen.
 
3. Ein Absehen von der gesetzlich verankerten Pflicht zum Satzungserlass und zur Beitragserhebung kommt aus (verfassungs-)rechtlichen Gründen nicht in Betracht, auch dann nicht, wenn sich die finanzielle Lage einzelner Gemeinden als solide darstellt. Dies folgt nicht nur aus dem Gleichheitssatz, sondern insbesondere aus dem Gesetzmäßigkeitsprinzip; letzteres verpflichtet die Gemeinden zur Gesetzestreue und schließt zugleich aus, dass einzelne Gemeinden die Freiheit zukommt, darüber befinden, ob sie einem Parlamentsgesetz Folge leisten oder nicht. 
 

Wortlaut des Rechtsgutachtens zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts
von Professor Dr. Michael Brenner, Universität Jena

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Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Straßenausbaurechts
Im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Straßenausbaubeitragsrechts wurden die Stellungnahmen ausgewertet sowie mögliche Lösungsmodelle diskutiert. Unter Berücksichtigung der Interessen der Grundstückseigentümer, der Gemeinden, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Beiträge erheben, der Gemeinden, die bislang keine Beiträge erhoben haben, der möglichen Auswirkungen einer Gesetzesänderung auf die kommunalen Finanzen und den Landeshaushalt sowie der Besprechungen im Rahmen der Arbeitsgruppe wurde ein Lösungsmodell vorgeschlagen, welches an der Beitragserhebung als Finanzierungsinstrument festhält, jedoch das Ermessen der Gemeinden insbesondere im Hinblick auf die Höhe des Gemeindeanteils ausweitet.
 

Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Straßenausbaurechts
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Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Straßenausbaurechts
Lesefassung


Das Gesetz zur Reform des Straßenausbaubeitragsrechts liegt vor. Durch das Gesetz werden die Entscheidungsspielräume der Gemeinden wesentlich erweitert. Insbesondere können die Kommunen flexibler über die Höhe des gemeindlichen Eigenanteils entscheiden.

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
Vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61-63)

Anwendungshinweise für den Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts (AnwHiSAB) anlässlich des Siebten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes

Das Thüringer Innenministerium gibt zur Anwendung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011 (GVBl. S. 61) für den Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts die im folgenden PDF-Dokument zum Download angebotenen Hinweise:

Anwendungshinweise als PDF-Download
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Anlass der Überarbeitung des Satzungsmusters für wiederkehrende Straßenausbaubeiträge war die Änderung im Siebten Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Der Anwendungsbereich wiederkehrender Beiträge wurde erweitert. Nach Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände wurde das bestehende Satzungsmuster überarbeitet und an die neue Rechtslage angepaßt. Den Gemeinden wird damit eine Orientierungshilfe für die Gestaltung ihrer örtlichen Satzung an die Hand gegeben, wenn sie sich für wiederkehrende Beiträge entscheiden, um die Finanzierung ihrer Investitionen in das örtliche Straßennetz sicherzustellen.

Muster einer Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen