Wasser und Abwasser
Mit seinem Urteil vom 23. April 2009 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof die Abschaffung der Wasserbeiträge zum 1. Januar 2005 vollständig bestätigt. Damit wurde klar gestellt, dass die Entlastung der Thüringer Bürger von Beiträgen für Wasserversorgungsanlagen im Umfang von über 165 Mio. € rechtens ist. Die Wasser-Beiträge bleiben abgeschafft.
Der Verfassungsgerichtshof hat die Privilegierungen im Abwasserbereich und die dort erfolgten Rückzahlungen nicht für unzulässig befunden.
Das Beitragbegrenzungsgesetz hat die Kritikpunkte des Verfassungsgerichtshofs aufgegriffen und stellt eine verbesserte Regelung dar, die die Rechte der Aufgabenträger verfassungskonform wahrt. Dazu werden die Erstattungsleistungen des Landes in dem vom Verfassungsgerichtshof vorgegebenen Maß ausgeweitet. Es ist verfassungsrechtlich geboten, dass das Land neben den Zinserstattungen auch Tilgungsleistungen übernimmt, weil sichergestellt sein muss, dass die Beibehaltung der Privilegierungstatbestände bei den Aufgabenträgern künftig nicht zu einer Finanzierungslücke führt.
Auch nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs richtet sich die Beitragerhebung im Bereich der Abwasserentsorgung an den tatsächlich vorhandenen baulichen Nutzungsverhältnissen aus. Die bisher im Gesetz aufgeführten Privilegierungstatbestände haben damit im Kern Bestand. Die Landesregierung verfolgt nach wie vor das Ziel, eine vorteilsgerechte, den tatsächlichen Grundstücksverhältnissen entsprechende Belastung zu gewährleisten.
Für die Bürgerinnen und Bürger im Freistaat bleibt es damit bei einer bürgerfreundlichen Ausgestaltung der Abwasserbeiträge wie bisher.
Lesefassung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
Stand vom 18.08.2009. Diese Lesefassung berücksichtigt nicht die nach dem 18.08.2009 erfolgten Änderungen des ThürKAG.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Beitragsbegrenzungsgesetz)
Vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646)
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Wesentlicher Inhalt des ThürKAG
Größe: 50,9 kB
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum ThürKAG
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Wasser-Abwasser-Erstattungsrichtlinie 2009
(Richtlinie zur Umsetzung des § 21a Absatz 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz)
vom 02.12.2009, ThürStAnz Nr. 51/2009 S. 2028-2035
Größe: 415,8 kB
Finanzhilferichtlinie für Aufgabenträger
(Richtlinie über die Gewährung von Finanzhilfen für kommunale Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen)
vom 08.12.2009, ThürStAnz Nr. 52/2009 S. 2087-2093
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Zinsbeihilferichtlinie (Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) und von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) - Projektförderung - )
vom 02.12.2009, ThürStAnz Nr. 51/2009 S. 2036-2044
Größe: 340,5 kB
Fortsetzung der Zinsbeihilfegewährung bis zum 31. Dezember 2013
Medieninformation 52/10 vom 26.10.2010