Konjunkturprogramm II
Informationen des Thüringer Innenministeriums zum Konjunkturprogramm II
Somit kennt nun jede Kommune den ihr zur Verfügung stehenden Investitionsrahmen und die erforderlichen Mitleistungsanteile. Dies ist ein wichtiger Schritt, durch den die Kommunen Planungssicherheit für die Projekte bekommen, die im Rahmen des Konjunkturprogramms umgesetzt werden sollen.
Als Anlagen sind zudem das lediglich zwei Seiten umfassende
Antragsformular, der Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern und die Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie beigefügt.
weist auf die Verlängerung der Antragsfrist vom 15. Mai 2009 auf den 31. August 2009 hin. (Für die Projekte der Landkreise, die mit den von den Städten und Gemeinden nicht in Anspruch genommenen Mitteln realisiert werden sollen, gilt der 31. Oktober als Antragsschluss.) Anlass für die Fristverlängerung ist die Absicht der Bundesregierung, den Artikel. 104 b des Grundgesetzes beantragen zu wollen.
Der geltende Art. 104 b Grundgesetz beschränkt die Fördermöglichkeiten des Bundes auf die Bereiche, bei denen der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat. Die Vorschrift soll nunmehr gelockert werden. Zukünftig soll der Bund in außergewöhnlichen Notsituationen auch ohne eigene Gesetzgebungskompetenz Finanzhilfen gewähren können. Dadurch würde der Kreis der förderfähigen Investitionsvorhaben erheblich erweitert. Die Änderung des Grundgesetzes soll nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums bis spätestens Mitte Juli 2009 abgeschlossen sein.
Die Ungewissheit, ob Bundestag und Bundesrat tatsächlich eine Grundgesetzänderung beschließen werden, nimmt das TIM zum Anlass darauf hinzuweisen, dass das Ziel des Konjunkturpakets darin besteht, mit den Projekten möglichst schnell zur Ankurbelung der Wirtschaft beizutragen. Das TIM empfiehlt daher, mit der Antragstellung nicht zu warten, sondern die Projekte, die bereits jetzt dem Förderrahmen entsprechen, möglichst schnell zu beantragen und umzusetzen. Die Anträge für weitere Projekte, die die Grundgesetzänderung voraussetzen, könnten dann noch bis zum 31.08.2009 nachgereicht werden.
Um den Kommunen und Rechtsaufsichtsbehörden eine Orientierung darüber zu geben, welche Projekte/Einzelmaßnahmen bereits nach geltender Rechtslage nach Auffassung des Thüringer Innenministeriums grundsätzlich förderfähig sein können (d.h. die Gesetzgebungskompetenz des Bundes liegt hier vor), wurde dem 4. Rundschreiben eine
Liste von möglichen Projekten beigefügt. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das 4. Rundschreiben erläutert zudem die Voraussetzungen, unter denen finanzschwache Kommunen Projekte im Rahmen des Konjunkturpakets II umsetzen können. Die Landesregierung hatte bereits am 19. Februar 2009 beschlossen, dass besonders finanzschwachen Kommunen 13 Millionen Euro an Landeszuweisungen zur Reduzierung des Eigenanteils zur Verfügung gestellt werden. Ein projektbezogener Mindesteigenanteil in Höhe von 5 Prozent bleibt jedoch bestehen. Das TIM hat bereits darauf hingewiesen, dass die Rückflüsse aus der Spitzabrechnung des Kommunalen Finanzausgleichs in vielen Fällen zur Deckung dieses Mindestanteils ausreichen. Um sicherzustellen, dass auch besonders finanzschwache Kommunen noch in diesem Haushaltsjahr entsprechende Projekte in dem erforderlichen Umfang (§ 1 Abs. 2 ZuInvG) umsetzen können, wurde ein vereinfachtes Verfahren zur Gewährung von Bedarfszuweisungen entwickelt. Hierzu wird eine eigene Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Bedarfszuweisungen für investive Maßnahmen nach dem Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (VV-Bedarfszuweisungen ZuInvG) geschaffen. Deren Veröffentlichung im Staatsanzeiger erfolgt voraussichtlich am 20. April 2009. Anträge könnten aber ab sofort mittels des dem Rundschreiben beigefügten Antragsformulars bei den jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden eingereicht werden. Das TIM weist zudem darauf hin, dass die Kommunen, die die Voraussetzungen für die Bedarfszuweisungen nicht erfüllen und dennoch in diesem Jahr keine Mittel für die Deckung des Eigenanteils aufbringen können, durch (frühestens ab 2012) rückzahlbare Überbrückungshilfen unterstützt werden können.
Nachdem am 12. Juni 2009 der Bundesrat abschließend der Änderung des Grundgesetzartikels 104 b zugestimmt hat, kann der Bund nunmehr auch in außergewöhnlichen Notsituationen Finanzhilfen in den Bereichen ohne eigene Gesetzgebungskompetenz des Bundes leisten. Da die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise als eine solche Notsituation angesehen wird, erweitert sich damit die Palette der nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz förderfähigen Investitionsprojekte erheblich. Das Thüringer Innenministerium hat die Kommunen in seinem fünften Rundschreiben vom 16. Juni 2009 zur Umsetzung des Konjunkturpakets über die geänderte Rechtslage informiert. Zugleich werden die Kommunen aufgefordert, die bislang ihren Investitionsrahmen noch nicht oder nur teilweise ausgeschöpft haben, Projekte zu beantragen. Die Antragsfrist endet, wie bereits mitgeteilt, am 31. August 2009.
Wie im 4. Rundschreiben zur Umsetzung des Konjunkturprogramms II bekannt gegeben, endet die Antragsfrist der Kommunen für Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket grundsätzlich mit Ablauf des 31. August 2009. Das sechste Rundschreiben vom 14. September 2009 beinhaltet den Ablauf der Antragfrist und seine Folgen sowie das Verfahren für die Verwendungsnachweise.
Das siebte Runschreiben vom 28. Mai 2010 behandelt die Themenkomplexe: Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof, elektronische Nachweisführung gegenüber dem Bund und Umfang der Verwendungsnachweisprüfung durch die Bewilligungsbehörden.
Das achte Rundschreiben vom 17. November 2010 behandelt den neunte Rundschreiben vom 15. Juli 2011 beinhaltet die Streichung von Vorhaben aus der elektronischen Datenbank zum Konjunkturprogramm II, die Verfahrensweise bei Widerruf und Rücknahme von bewilligten Finanzhilfen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung (schwarze und rote Ampeln des Bundes), die Förderfähigkeit von Maßnahmen nach § 5 Satz 3 i.V.m. § 4 Absatz 3 ZuInvG, den Zinsanspruch des Bundes nach § 7 Absatz 1 ZuInvG und den Umgang mit Restmitteln.
Alle Dokumente zum Download
Rundschreiben 1/2009
Erstes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 20.02.2009
Größe: 85,9 kB
Gesetz zur Umsetzung von Zukunfstinvestitionen der Kommunen und Länder
(Zukunftsinvestitionsgesetz - ZulnvG)
Größe: 190,6 kB
Entwurf der Bundesregierung
Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Zukunfstinvestitionsgesetztes
Größe: 304,8 kB
Liste der Förderprogramme, deren Förderinhalt mit Artikel 104 b GG vereinbar ist
Größe: 15,9 kB
Rundschreiben 2/2009
Zweites Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 25.02.2009
Größe: 1,2 MB
Übersichten zur Aufteilung der Mittel (Investitionsrahmen) - Teil 1
Größe: 253,8 kB
Übersichten zur Aufteilung der Mittel (Investitionsrahmen)- Teil 2
Größe: 167,6 kB
Übersicht "Zusätzliche Schlüsselzuweisungen 2009"
Größe: 123,7 kB
Rundschreiben 3/2009
Drittes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 13.03.2009
Größe: 812,2 kB
Antragsformular
"Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz" (ZuInvG)
Größe: 191,2 kB
Erläuterungen zum Antragsformular
Größe: 293,6 kB
zwischen Bund und Ländern abgestimmter Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des ZuInvG
Größe: 258,3 kB
Zweite Änderung der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie vom 09.03.2009
(ThürStAnz. Nr. 10/2009 S. 491)
Größe: 130,9 kB
Rundschreiben 4/2009
Viertes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 03.04.2009
Größe: 395,4 kB
Antrag VV-Bedarfszuweisung ZulnvG
Größe: 9,2 kB
Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.März 2009
Größe: 163,5 kB
Beispielliste förderfähiger Investitionen i. S. d. § 3 Abs. 1 ZulnvG nach geltender Rechtslage
Größe: 117,2 kB
Rundschreiben 5/2009
Fünftes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 15.06.2009
Größe: 277,1 kB
Formular zum Mittelabruf nebst Formblatt für Einzelmaßnahmen
Größe: 7,3 kB
Ausarbeitung des Bundesfinanzministeriums zu den Anforderungen an Kurzbeschreibungen
Größe: 291,0 kB
Rundschreiben 6/2009
Sechstes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 14.09.2009
Größe: 289,4 kB
Formular zum Verwendungsnachweis mit Einzelaufstellung
Größe: 265,7 kB
Rundschreiben 7/2010
Siebtes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 28.05.2010
Größe: 212,3 kB
Rundschreiben 8/2010
Achtes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 17.11.2010
Größe: 166,0 kB
Rundschreiben 9/2011
Neuntes Rundschreiben zur Umsetzung des „Konjunkturprogramms II“ in Thüringen
vom 15.07.2011
Größe: 283,6 kB
BVerfG, 2 BvF 1/09 vom 7. September 2010
Zu den Grenzen der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von Finanzhilfen gemäß Art. 104b GG (hier zu § 6a des Zukunftsinvestitionsgesetzes).
Vorgaben des Bundes zum Logo für Bau- und Hinweisschilder
Schreiben TIM vom 24.06.2009
Größe: 61,7 kB
Logo und Styleguide zum Download
Website der Bundesregierung