Gemeindezusammenschlüsse
Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse
Thüringen und seine Kommunen stehen zukünftig vor erheblichen finanzpolitischen und demografischen Herausforderungen. Es liegt daher im Interesse des Landes und seiner Kommunen, dass zunächst die betroffenen Kommunen selbst alle eigenen Möglichkeiten suchen und nutzen, um ihre Aufgaben dauerhaft und in hoher Qualität erfüllen zu können.
Thüringer Landgemeinde
Die Thüringer Landgemeinde ist eine neue Form kreisangehöriger Gemeinden, welche besonders den Gegebenheiten im ländlichen Raum gerecht wird. Mit einer Mindestgröße von 3.000 Einwohnern stellt die Landgemeinde eine eigenständig handlungsfähige Selbstverwaltungskörperschaft dar, die nach gegenwärtigen Prognosen den demografischen und finanzpolitischen Entwicklungen eine gesteigerte Leistungs- und Verwaltungskraft entgegen setzen kann. Gebiets- und Bestandsänderungen erfolgen ausschließlich aus Gründen des öffentlichen Wohls. Der freiwillige Zusammenschluss zu einer Landgemeinde verschafft den beteiligten Kommunen die Möglichkeit, komplexe Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern effektiv und zeitgemäß zu erfüllen.
Verfahren zur Änderung kommunaler Strukturen
Straßenausbaubeiträge
Der Thüringer Landtag hat am 29. März 2011 das
Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Damit wird die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen neu geregelt. Mit dem Änderungsgesetz wird dem schonenden Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit (Einnahmebeschaffungsgrundsätze der Gemeinden) und den mit dem Straßenausbau einhergehenden grundstücksbezogenen Vorteilen für die Bürger weiter Rechnung getragen. Durch das Gesetz werden die Entscheidungsspielräume der Gemeinden wesentlich erweitert.