Pressekonferenz zur Bildung der Schäfer-Kommission
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Dr. Gerhard Schäfer und Innenminister Jörg Geibert in der Pressekonferenz.
Fotos: Torsten Stahlberg
Am 4. November 2011 hat die Polizei in Eisenach nach einem Banküberfall die beiden mutmaßlichen Täter tot in ihrem Fluchtfahrzeug aufgefunden. Am selben Tag setzte eine mutmaßliche Komplizin das Wohnhaus des Trios im sächsischen Zwickau in Brand.
Die Ermittlungen zu diesen Fällen förderten Spuren zu Tage, die auf eine Beteiligung des Trios an zahlreichen schweren Straftaten in der gesamten Bundesrepublik sowie auf einen rechtsextremen Hintergrund weisen.
Gegen die drei Personen ist in den 90er Jahren wegen einer Reihe rechtsextremistischer Straftaten ermittelt worden. Die Strafverfolgungsmaßnahmen waren jedoch letztlich nicht erfolgreich, da das Trio 1998 abtauchen konnte. 2003 trat die Verjährung ein.
Thüringens Innenminister Jörg Geibert hatte angekündigt, eine Kommission zu bilden, um die damalige Arbeit der Sicherheitsbehörden zu beleuchten. In einer Pressekonferenz am 15. November wurde nun eine wesentliche Personalie bekanntgegeben: Für den Vorsitz der Kommission konnte der ehemalige Vorsitzende Bundesrichter Dr. Gerhard Schäfer gewonnen werden.
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- Dr. Gerhard Schäfer im Interview mit Antenne Thüringen.
Vita Dr. Gerhard Schäfer
1965 - 1967 Rechtsanwalt in Stuttgart
1967 - 1989 Richter in Baden-Württemberg
1974 Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen beim Landgericht Stuttgart
1977 Vorsitzender einer Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stuttgart
1989 - 1996 Richter am Bundesgerichtshof, 2. Senat (Karlsruhe) und 5. Senat (Berlin)
1996 - 2002 Vorsitzender Richter des 1. Strafsenats am Bundesgerichtshof (Karlsruhe)
2004 Sachverständiger des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags zur Aufklärung einer BND-Affäre (Spionagevorwürfe gegen einen hohen Beamten des Dienstes)
2006 Sachverständiger des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags zur Aufklärung einer BND-Affäre (Überwachung von Journalisten)
2008 vom Vorstandsvorsitzenden der Telekom mit der Untersuchung von Datenschutzverstößen beauftragt
Dr. Schäfer ist Autor zahlreicher Publikationen, u. a. kommentiert er im StPO Großkommentar Löwe-Rosenberg die §§ 94 ff. Strafprozessordnung (Durchsuchung, Telekommunikationsüberwachung, Einsatz verdeckter Ermittler etc.).