07.01.2013 10:03 Uhr

MDR-Geschichte zum Thema: Aktenlagerung bei der Thüringer Polizei

27.04.2011, 19.24 Uhr, E-Mail

Stellungnahme des Thüringer Innenministeriums zum Bericht des MDR über angeblich illegal gelagerte Akten
Der MDR verbreitet derzeit eine Meldung  mit der Überschrift  "Stasi-Überprüfungsakten offenbar illegal gelagert". Der MDR bezieht sich dabei auf einen Vorgang, der sich bereits im Frühjahr 2008 abgespielt hat. Das Thüringer Innenministerium weist die Behauptung, dass durch die Bereitschaftspolizei Thüringen Akten illegal gelagert worden sein sollen, zurück. Wie Sie dem Text der MDR-Meldung entnehmen können, bleibt der MDR jeglichen Beweis für seine Behauptung schuldig und bezieht sich lediglich auf ein anonymes Schreiben.
 
Nach aktuellem Stand ergibt sich dagegen folgender Sachverhalt:
 
Die Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTh) hat das Innenministerium  im Mai 2008 über die Verbringung der Akten in das Objekt der BPTh informiert. Hintergrund der anderweitigen Unterbringung der Akten war die Tatsache, dass mit dem Auszug der Polizeiinspektion Erfurt-Nord aus dem Standort Mühlweg keine polizeiliche Bewachung des Objektes mehr erfolgte. Da die Unterlagen jedoch als Teil der Personalakte anzusehen und gemäß § 97 Abs. 5 Thüringer Beamtengesetz (ThürBG), alte Fassung (§ 89 Abs. 5 Thür BG, aktuelle Fassung) „in einer gegen unbefugten Zugriff besonders gesicherten Teilakte zu führen sind“, wurden die Unterlagen in ein ständig bewachtes Objekt überführt. Die Akten wurden somit nicht aus der Rentenstelle in der Hohenwindenstraße, sondern aus dem Gebäude der alten PI Erfurt-Nord  zur BPTh transportiert. Ein ursächlicher Zusammenhang mit der Auflösung des Thüringer Polizeiverwaltungsamtes (TPVA) besteht insofern nur darin, dass die Bereitschaftspolizei Thüringen nach Auflösung des TPVA für die Rentenstelle und somit auch für die Verwahrung von deren Akten zuständig geworden war.
 
Im MDR-Thüringen-Journal wurde zudem behauptet, dass diese Akten in einer nächtlichen Aktion überführt worden seien. Dies ist falsch.

Die Akten wurden nicht in der Nacht, sondern am Tag transportiert.  Die in diesem Zusammenhang zuzuordnenden Akten wurden, so wie vorgefunden, in Kartons verpackt und mit Übernahmeerklärung in die Räumlichkeiten der Bereitschaftspolizei Thüringen übernommen.

Bei den fraglichen Akten handelt es sich um Unterlagen, die rechtlich den Personalakten zugeordnet sind und damit den für die Personalakten geltenden Aufbewahrungsregelungen unterworfen werden. Das Thüringer Archivgesetz (ThürArchivG) enthält nur eine Regelung, die für die Aufbewahrung der Akten hier einschlägig ist: Nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfrist und soweit sie für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind, sind die Unterlagen dem Staatsarchiv anzubieten, welches über die Übernahme in das Archiv entscheidet (vgl. § 11 ThürArchivG). Somit sind bzw. waren andere archivrechtliche Regelungen auf diese Akten nicht anzuwenden.


28.04.2011, 15.50 Uhr, E-Mail

Das Thüringer Innenministerium nimmt die heutigen Stellungnahmen aus dem politischen Raum über die angeblich illegal von der Bereitschaftspolizei gelagerten Akten zum Anlass, nochmals darauf hinzuweisen, dass der MDR trotz mehrfacher Nachfragen und Gesprächsangebote bislang keinen einzigen Beweis oder wenigstens Hinweis für ein irgendwie geartetes unrechtmäßiges Verhalten von Beamten der Thüringer Bereitschaftspolizei geliefert hat.

Die gestern vom MDR verbreitete Meldung war in mehreren Punkten trotz besseren Wissens falsch. Insbesondere die im Thüringen-Journal in Szene gesetzte angebliche Nacht- und Nebelaktion zum Zwecke des Aktentransfers gab es nicht. Das wusste der MDR aber bereits vor der Sendung.

Der MDR hat zudem in Kauf genommen, dass durch seine Wortwahl der Eindruck entsteht, als würde es sich bei den in Frage stehenden Akten um vom ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit der DDR erstellte Akten handeln. Das ist jedoch nicht der Fall.

Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz für die MDR-Falschmeldung interessiert, da in der Stellungnahme der Bereitschaftspolizei  an den Landesbeauftragten der Sachverhalt  an den Tatsachen orientiert dargestellt werden kann.

Wir bedauern ausdrücklich, dass durch den Bericht des MDR, der möglicherweise  auf anonyme Hinweise zurückgeht, das Ansehen von Thüringer Polizeivollzugsbeamten, die der Bereitschaftspolizei angehören, geschädigt wird.

Der Innenminister wird im Innenausschuss zu dem Vorgang berichten.