07.01.2013 10:04 Uhr

Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zur Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Ausrüstungsgegenständen für die Thüringer Polizei

Stellungnahme von Innenminister Jörg Geibert zur Beschaffung bei der Thüringer Polizei

"Opposition sollte jetzt die Staatsanwaltschaft arbeiten lassen"
 
"Wenn die Opposition wirklich an einer zügigen Klärung der offenen Fragen zum Thema Beschaffung im Polizeibereich interessiert ist, sollte sie jetzt die Staatsanwaltschaft arbeiten lassen, ohne permanent Informationen und Bewertungen zu fordern, die erst nach Abschluss aller Ermittlungen gegeben werden können!" Dies erklärte heute (15.04.2011) Thüringens Innenminister Jörg Geibert im Thüringer Landtag gegenüber den Medien. Der Minister betonte, dass er dem Landtag unverzüglich nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen über deren Ergebnisse berichten werde. Dies hatte er zuvor bereits dem Innen- und dem Haushalts- und Finanzausschuss mehrfach angeboten.
 
Gegenüber den Medien verwies der Minister auf die umfangreichen Informationen, die er bereits im März im Innenausschuss über die Beschaffungsvorgänge aus den Jahren 2006 - 2009 vorgetragen habe. "In der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses habe ich bis 23.00 Uhr den Abgeordneten Rede und Antwort gestanden. Ich habe ausdrücklich erklärt, dass ich selbstverständlich gern bereit bin, jede weitere Frage zu beantworten. Es wurden jedoch keine weiteren Fragen gestellt."
 
Der Minister berichtete weiter, dass er in der Sitzung des Innenausschusses am 18.03.2011 die Abgeordneten umfassend über das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue gegen namentlich nicht näher genannte Mitarbeiter des Thüringer Innenministeriums und über das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 09.03.2011 informiert habe. "Ich habe dabei nicht nur - wie von der Opposition beantragt - über die Beschaffung der Fahrzeuge unterrichtet, sondern über alle Themenkomplexe, die Gegenstand dieses staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens sind", hob Geibert hervor.
 
Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt zu folgenden Vorgängen:
  • Beschaffung und Finanzierung von 161 Fahrzeugen für Kontaktbereichsbeamte in den Jahren 2008/2009,
  • Leasing von 162 Dienstfahrzeugen ohne polizeitypische Ausstattung in den Jahren 2008/2009,
  • Verwertung von 323 alten Polizeifahrzeugen im Frühjahr und Sommer 2009,
  • Beschaffung eines Opels Insignia im Februar 2009 zu Testzwecken, der aber letztlich nicht gekauft wurde,
  • Beschaffung eines Polizeihubschraubers EC 145 und der entsprechenden Finanzierung im Jahr 2006. 
Der Minister betonte, dass er bereits in der Sitzung des Innenausschusses vom 18.03.2011 alles gesagt habe, was zum damaligen Zeitpunkt möglich war, um den Ausschuss umfassend über die betreffenden Beschaffungsvorgänge aus den Jahren 2006 - 2009 zu unterrichten. Der Ausschuss habe dies anerkannt und ausdrücklich festgestellt, dass das Berichtsersuchen erfüllt wurde.
Die Frage eines Abgeordneten zur Finanzierung sei mit Schreiben vom 06.04.2011 beantwortet worden.
 
In der Sitzung des Innenausschusses am 08.04.2011 hat der Minister erneut zu den Beschaffungsvorgängen Stellung genommen. "In dieser Sitzung habe ich nochmals darauf hingewiesen, dass nach Einleitung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens allein die Staatsanwaltschaft Erfurt Herr des Verfahrens ist. Das Thüringer Innenministerium hat der Staatsanwaltschaft daher innerhalb weniger Tage nach Eingang des Auskunftsersuchens die einschlägigen Akten übergeben. Es handelt sich insgesamt um über 90 Aktenordner, Heftungen und Archivkisten." Der Minister stellte klar, dass es unmöglich sei, den Inhalt dieser Akten mit allen Verästelungen der ermittlungsrelevanten Themenkomplexe im Detail zu bewerten, bevor sich die zuständigen Ermittlungsbehörden überhaupt eine Meinung dazu gebildet haben.
 
Der Minister erläuterte zudem, dass er am Mittwoch dieser Woche die innenpolitischen Sprecher aller Fraktionen darüber informiert habe, dass das Thüringer Landeskriminalamt wegen des Verdachts der Untreue bei der Beschaffung von Digital-Blitz-Messtechnik am 28.2.2011 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet habe.
 
Abschließend bekräftigte der Minister, dass er selbst das größte Interesse an der Klärung aller offenen Fragen habe. "Auch für mich ist bei weitem noch nicht alles geklärt. Ich muss jedoch respektieren, dass nunmehr das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren Vorrang hat." Deswegen habe das Thüringer Innenministerium die verwaltungsinternen Ermittlungen zu den Vorgängen mit Eingang des Ermittlungsersuchens der Staatsanwaltschaft abgebrochen.
 

Aufgrund eines Radioberichts am 09.03.2011 über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Aussonderung und Beschaffung von Kraftfahrzeugen der Thüringer Polizei hat das Thüringer Innenministerium auf Nachfragen von Medien folgende Antworten gegeben:

09.03.2011  

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage zur heutigen MDR-Meldung. Wenn Sie diesem Link http://www.thueringen.de/de/tim/aktuell/presse/40086/uindex.html folgen, finden Sie unsere Presseinformation vom 05.05.2009 zur Übergabe der KoBB-Corsas. Insgesamt beziehen sich die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen offenbar auf Vorgänge aus den Jahren 2007 bis 2009.
 
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aufgrund der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft darüber hinaus leider keine weiteren Auskünfte oder Bewertungen geben kann.
 
Bernd Edelmann
Pressesprecher
 

10.03.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu Kfz-Beschaffungs- und Aussonderungsvorgängen in den Jahren 2007 bis 2009 kann ich Ihnen mitteilen, dass das Thüringer Innenministerium an einer lückenlosen Aufklärung aller aufgeworfenen Fragen selbst sehr großes Interesse hat und daher die Staatsanwaltschaft im größtmöglichen Umfang bei ihren Ermittlungen unterstützen wird.
Wir haben nichts zu verbergen!
 
Bernd Edelmann
Pressesprecher
 

11.03.2011

Im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu Beschaffungs- und Aussonderungsvorgängen ist heute im Thüringer Innenministerium ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt mit der Bitte um Übergabe von Akten zu Beschaffungs bzw. Aussonderungsvorgängen aus den Jahren 2006 bis 2009 eingegangen.

Wie bereits mitgeteilt, wird das Innenministerium die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft größtmöglich unterstützen. Das Innenministerium wird daher dem Ersuchen der Staatsanwaltschaft entsprechen und ihr bereits heute die angeforderten Unterlagen zukommen lassen.


18.03.2011
 
Innenminister Jörg Geibert hat heute im Innenausschuss des Thüringer Landtags über die Hintergründe der aktuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu Beschaffungs- und Aussonderungsvorgängen im Bereich der Thüringer Polizei in den Jahren 2006 bis 2009 informiert.
 
Der Minister berichtete, dass am Freitag, 11.03.2011, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Erfurt mit der Bitte um Übergabe von Akten zu Beschaffungs- bzw. Aussonderungsvorgängen aus den Jahren 2006 bis 2009 eingegangen ist, und dass noch am selben Tag der Staatsanwaltschaft die Unterlagen dazu übergeben wurden.
 
Der Minister erläuterte den Abgeordneten die Vorgänge, die von der Staatsanwaltschaft hinterfragt werden. Dabei handelt es sich um das Leasing bzw. den Kauf von Pkw für die Thüringer Polizei in den Jahren 2008/2009. (vgl. hierzu die  Presseinfo des TIM vom 5.5.2009)   Es geht zudem um die Aussonderung von Polizeifahrzeugen im Jahr 2009 und um die Anschaffung eines Polizeihubschraubers im Jahr 2006 (vgl. dazu die 

Auf Mediennachfrage am 12.04.2011 erklärt das Thüringer Innenministerium:

Zur Erprobung eines digitalen Messsystems wurde seit 2009 ein Testbetrieb in einer Polizeidirektion durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung eines Verlängerungsantrages des laufenden Testverfahrens wurden Anfang Februar 2011 Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe festgestellt. Daher wurden die fraglichen Vergabeentscheidungen geprüft. Da sich daraus der Anfangsverdacht der Untreue durch Bedienstete des Landes ergab, wurden die entsprechenden Unterlagen der Abteilung Interne Ermittlungen beim Landeskriminalamt zur Durchführung der strafrechtlichen Ermittlungen Mitte Februar 2011 übergeben.

Das Landeskriminalamt hat mit Schreiben vom 28.02.2011 die Verfahrensakte der Staatsanwaltschaft Erfurt zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt, weshalb ich darum bitte, weitere Fragen dazu an die Staatsanwaltschaft zu richten.

Da dem Inneministerium eine Entscheidung über das weitere Vorgehen durch die Staatsanwaltschaft  bislang nicht mitgeteilt wurde, wurde der Innenauschuss noch nicht informiert.  Eine vorzeitige Bekanntgabe trägt das Risiko in sich, von der Staatsawaltschaft gegebenenfalls noch als notwendig erachtete Ermittlungsmaßnahmen zu gefährden.


19.04.2011

Unter Bezugnahme auf Meldungen über mögliche Verstöße gegen die „Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen“ teilen wir Ihnen mit, dass wir dem MDR bereits am 25. Februar 2011 von uns aus folgende Information gegeben haben:
"Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass Teile der von Ihnen hinterfragten Vorgänge Gegenstand interner Beratungen bzw. einer internen Prüfung bereits im Jahr 2009 waren. Diese Prüfung ergab keine Beanstandung. Gleichfalls hat sich die Leitstelle Innenrevision mit den hinterfragten Vorgängen beschäftigt. Doch auch insoweit konnten angestellte Mutmaßungen bislang nicht erhärtet werden. Die diesbezüglichen Verwaltungsermittlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen."
 
Hierzu ist zu erläutern, dass die Abt. 4 - Öffentliche Sicherheit anlässlich der oben genannten Prüfung im Jahr 2009 bereits im Juni 2009 von sich aus den Antikorruptionsbeauftragten des Innenministeriums informiert hatte. Der Hinweis, dass sich die Leitstelle Innenrevision mit den hinterfragten Vorgängen beschäftigt hat, bezieht sich auf eine Hausvorlage der Leitstelle von Ende August 2010, die vom damaligen Staatssekretär Jörg Geibert einen Tag später gezeichnet wurde, womit die Grundlage für das Tätigwerden der Leitstelle bezüglich dieser Vorgänge gelegt wurde. Im weiteren Verlauf erstellte die Leitstelle eine weitere Hausvorlage, mit der sie den Stand ihrer Informationen und Vermutungen zu den Vorgängen zusammenfasste und deren Weitergabe an die Staatsanwaltschaft vorschlug. Dieser Vorschlag traf sich mit den verwaltungsinternen Ermittlungen der Abt. 4 Öffentliche Sicherheit zur Beschaffung von digitaler Messtechnik (s. Medienauskunft vom 12.04.2011). Wie bereits mitgeteilt, führten diese internen Ermittlungen zur Abgabe des Vorgangs an das Landeskriminalamt  Thüringen und von dort an die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue.
 
Hinsichtlich der weiteren Punkte, die heute gleichfalls Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Untreue sind, ergab die seinerzeitige Vorlage der Leitstelle, insbesondere auch hinsichtlich etwaiger Hinweise auf Korruption, keine ausreichende Substanz, um die Staatsanwaltschaft zu informieren. Ziffer 9.2 der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Freistaates Thüringen legt fest, dass bloße Vermutungen für die Begründung eines Anfangsverdachtes nicht ausreichen. Staatssekretär Bernhard Rieder traf daher die Festlegung, dass diese übrigen Punkte in die verwaltungsinternen Ermittlungen der Abteilung 4 - Öffentliche Sicherheit einzubeziehen sind. Diese verwaltungsinternen Ermittlungen wurden inzwischen infolge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen eingestellt, da Ziffer 9.2 der o. g. Richtlinie ebenso festlegt, dass die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden durch die eigenen Maßnahmen der Behörden nicht gefährdet werden dürfen. Wie bereits mitgeteilt, hat das Innenministerium noch am selben Tag, an dem das Ersuchen der Staatsanwaltschaft zur Aktenübergabe im Innenministerium eintraf, umfangreiche Aktenbestände an die Staatsanwaltschaft übergeben.