26.10.2010
Thüringer Innenministerium

Medieninformation 52/10

Unterstützung bei der Stundung von Beiträgen
Zinsbeihilfe auch in Zukunft möglich

Das Thüringer Kabinett hat heute die Fortsetzung der Zinsbeihilfegewährung beschlossen. Damit können Beitragspflichtige auch in Zukunft eine zinsfreie Stundung z. B. bei Straßenausbaubeiträgen in Anspruch nehmen. In den Landeshaushalt wurde für 2010 ein Betrag von 1,0 Mio. Euro und im Landeshaushaushalt 2011 ein Betrag von 1,6 Mio. Euro eingestellt.

Zinsbeihilfen sind nicht rückzahlbare Zuwendungen, mit denen das Land die durch die Stundung der Beiträge entstehenden Zinsaufwendungen übernimmt. Gezahlt werden die Zinsbeihilfen bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen an die Beitragsgläubiger als Zuwendungsempfänger (z. B. Gemeinden). Die Beitragsgläubiger verrechnen die Zinsbeihilfen mit den anfallenden Stundungszinsen der Beitragspflichtigen, so dass die Stundung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge im Ergebnis für die Bürger als Beitragspflichtige zinslos erfolgt.
Von den Zinsbeihilfen profitieren somit insbesondere die eigentlichen Beitragspflichtigen. Die Akzeptanz der Erhebung von Beiträgen wird sich durch die Fortführung der Zinsbeihilfe erhöhen, da den Beitragspflichtigen auch zukünftig eine zumutbare, zeitlich gestreckte Zahlung ihrer Beitragsforderung ohne zusätzliche Zinsbelastung ermöglicht wird.

Die Zinsbeihilferichtlinie hat sich als erfolgreiches Instrument zur Gewährleistung einer sozialverträglichen Beitragserhebung in der Vergangenheit bewährt. In den Jahren von 1993 bis zum 17. August 2010 wurden rund 41.500 Beitragspflichtige unterstützt. Die Aufwendungen des Landes betrugen in diesem Zeitraum fast 17,6 Mio. Euro. Im Landeshaushalt für 2010 wurden 1,0 Mio. Euro eingeplant, der Ansatz für 2011 beträgt 1,6 Mio. Euro. Die Zinsbeihilfen werden regelmäßig für jeweils bis zu 5 Jahre gewährt.

Das Kabinett hat beschlossen, die Zinsbeihilfen bis zum 31. Dezember 2013 fortzuführen.