21.02.2010
Thüringer Innenministerium

Medieninformation 10/10

Innenminister Huber zur bevorstehenden Wiedereinführung der Stichwahl:
„Eindrucksvoller Beleg für die Handlungsfähigkeit der Koalition“

„Die Wiedereinführung der Stichwahlen auf kommunaler Ebene ist ein großer Erfolg für die Koalition. Zugleich wird damit die Handlungsfähigkeit und Entschlossenheit der Koalitionspartner eindrucksvoll dokumentiert.“ Dies erklärte Thüringens Innenminister Professor Dr. Peter M. Huber im Vorfeld der am Donnerstag anstehenden Landtagssitzung, bei der ein entsprechender Gesetzentwurf der Landesregierung abschließend beraten wird. „Ein Gesetzgebungsverfahren, das zwei Kabinettsitzungen, zwei Landtagssitzungen, zwei Innenausschusssitzungen und zweimal die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände erfordert, in weniger als drei Monaten abzuschließen, ist ein großer Kraftakt, der den Willen der Koalitionspartner zur schnellen Wiedereinführung deutlich belegt , hob der Minister hervor.

„Der zum selben Thema eingebrachte Gesetzentwurf der Linkspartei war hingegen handwerklich sehr schlecht gemacht und konnte deshalb keine Beratungsgrundlage darstellen“, betonte der Minister. Insbesondere fehle dem Entwurf der Linkspartei eine Übergangsregelung, mit der geklärte werde, ab wann dieses Gesetz gelten solle. Der Gesetzentwurf der Linkspartei hätte somit Wahlanfechtungsgründe für alle bis zum Inkrafttreten des Linkspartei-Gesetzes bereits eingeleiteten Wahlverfahren geliefert. Zudem zeige die aktuelle Diskussion um die Wiedereinführung der Stichwahlen, dass die Frage der Übergangsregelung von der jetzigen Rechtslage ohne Stichwahlen hin zur neuen mit Stichwahl ein zentraler Punkt des Gesetzgebungsverfahrens sei. So sei von Anfang an klar gewesen, dass durch die beabsichtigte schnelle Wiedereinführung der Stichwahlen es auf jeden Fall Gemeinden geben werde, die noch nach bisherigem Recht, also ohne Stichwahl wählen müssen. Maßstab dafür sei der Zeitpunkt der Festlegung des Wahltermins durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde vor oder nach Inkrafttreten der Wiedereinführung, erklärte Huber. „Da es mindestens einen Landkreis gibt, der bereits Mitte Dezember 2009 die Wahltermine festgelegt habe, hätte selbst eine schnelle Beratung des untauglichen Gesetzentwurfs der Linkspartei nichts daran geändert, dass es bei den im zweiten Quartal dieses Jahres anstehenden Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister Wahlverfahren mit und ohne Stichwahlmöglichkeit geben wird“, sagte der Minister.

Die Wiedereinführung der Stichwahl sei ein wichtiger Punkt des Koalitionsvertrages, betonte Huber. Die Landesregierung habe deshalb bereits bei ihren ersten beiden Sitzungen am 10. und 17.11.2009 über den Weg zur Wiedereinführung beraten. Am 17.11.2009 sei das Innenministerium um die Vorlage eines Zeitplanes gebeten worden. Bei der Landtagssitzung am 20.11.2009 spricht sich Innenminister Huber im Namen der Landesregierung gegen den Gesetzentwurf der Linkspartei zur Wiedereinführung der Stichwahlen aus und begründet dies vor allem mit der fehlenden Übergangsregelung und den sich daraus ergebenden Eingriff in bereits laufende Wahlverfahren. Am 24.11.2009 berät die Landesregierung die vom Innenministerium dargestellten Gesetzgebungsvarianten und den sich jeweils daraus ergebenden zeitlichen Abläufen. Am 3.12.2009 entscheiden sich die Koalitionspartner für einen eigenen Gesetzentwurf der Landesregierung. In einer Rekordzeit von nur fünf Tagen legt das Innenministerium daraufhin den Referentenentwurf vor, der am 08.12.2009 von der Landesregierung gebilligt wird. Anschließend erfolgte die vorgeschriebene Anhörung der kommunalen Spitzenverbände.
Bereits am 16.12.2009, also noch vor der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung weist das Innenministerium in einem Rundschreiben alle Kommunalaufsichten in Thüringen ausdrücklich darauf hin, dass die Wiedereinführung der Stichwahlen geplant sei und diese bereits für die bis zum Ende des zweiten Quartals durchzuführenden Wahlen gelten solle. Genau aus diesem Grund wird in dem Rundschreiben der 6. Juni 2010 als Wahltermin vorgeschlagen, damit die möglichen Stichwahlen noch am 20.06.2010 und damit vor Beginn der Sommerferien durchgeführt werden können. Damit steht fest, dass die Kommunalaufsichten in eindeutiger Weise über die bevorstehende Wiedereinführung der Stichwahl durch das Innenministerium informiert wurden. Am 18.12.2009 beantwortet der Minister eine Mündliche Abfrage zur Wiedereinführung der Stichwahl und macht nochmals deutlich, dass nicht die Landesregierung, sondern die Kommunalaufsichtsbehörden im Benehmen mit den jeweiligen Gemeinden die Wahltermine festsetzen, was bedeutet, dass alle vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung festgelegten Wahlen noch ohne Stichwahlmöglichkeit durchgeführt werden müssen. Am 19.01.2010 findet die abschließende Beratung des Gesetzentwurfs im Kabinett statt und der Gesetzentwurf wird dem Landtag zugeleitet.
Am 22.01.2010 liefert das Landesverwaltungsamt in einem weiteren Rundschreiben an die Kommunalaufsichten auf deren Bitte hin einen Musterbescheid, mit dem den Gemeinden der Wahltermin mitgeteilt werden kann. In dem Rundschreiben wird Bezug genommen auf das Rundschreiben vom Dezember 2009, in dem bereits eindeutig auf die sich ändernde Rechtslage hingewiesen wird. Ein wichtiger Satz in dem Januar-Rundschreiben ist der Hinweis darauf, dass die Abfassung der Bescheide auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtslage erfolgen muss. Der im Rundschreiben enthaltene Satz: „Ein Hinweis auf eine mögliche Wiedereinführung der Stichwahl“ und den dann möglichen Stichwahltag 20. Juni 2010 ist unschädlich“ wird in der aktuellen Diskussion offensichtlich vorsätzlich falsch interpretiert. Dieser Satz besagt lediglich, dass die Kommunalaufsichten, die den Wahltermin erst nach der Wiedereinführung der Stichwahlen festlegen wollen, auf Grundlage der dann geltenden Rechtslage, in ihren Bescheiden darauf hinweisen können, dass infolge der Stichwahlwiedereinführung am 20. Juni 2010 in der betreffenden Gemeinde Stichwahlen stattfinden könnten. Die gesamte Diskussion um diesen Satz wirkt extrem abstrus und konstruiert.
Am 29.01.2010 bringt Staatssekretär Jörg Geibert den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Wiedereinführung der Stichwahlen in den Landtag ein. Noch am selben Tag beschließt der Innenausschuss auf einer Sondersitzung die Anhörung zum Gesetzentwurf in der kürzestmöglichen Frist. Am 19.02.2010 wertet der Innenausschuss die Anhörung aus und stimmt dem Gesetzentwurf zu, so dass dieser bei der nächsten Landtagssitzung vom 24. bis 26.02.2010 abschließend beraten werden kann.

Download-Icon Rundschreiben des Thüringer Innenministeriums vom 16.12.2009
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Download-Icon Rundschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 22.01.2010
Größe: 47344 Bytes