Schulische Voraussetzungen mittlerer Dienst
Mindestvoraussetzung für die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst ist der Realschulabschluss bzw. der Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Jedoch ist auch ein höherer Bildungsabschluss kein Hinderungsgrund dafür, sich für diese Laufbahn zu bewerben.
Bitte beachten Sie, dass die Leistung im Fach Deutsch mit mindestens der Note 3 bzw. 7 Punkten oder besser bewertet sein muss.