Gesundheitliche Voraussetzungen
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Der Polizeibeamte ist während seines Dienstes weit höheren Belastungen als in anderen Berufen ausgesetzt. Der Dienst in unregelmäßigen Wechselschichten, anstrengende Einsätze über Stunden, u. U. mit angelegter Schlagschutzausrüstung, die Konfrontation mit seelisch belastenden Situationen, wie Unfälle mit getöteten Personen, Kindesmisshandlungen o. Ä. – solche Bedingungen verlangen Ihnen viel ab, setzen eine stabile physische und psychische Konstitution voraus.
Die bundeseinheitliche Polizeidienstvorschrift 300 (PDV 300) trägt dem Rechnung. Sie beinhaltet sämtliche medizinische Gründe, die einer Polizeidiensttauglichkeit entgegenstehen.
Grundlegende gesundheitliche Mindestanforderungen
- gesunde Sehorgane (Farbunterscheidungsvermögen, Stereosehen, Nachtsehvermögen)
- Sehleistung auf jedem Auge ohne Brille/Linsen von mind. 50% (bis zum 20. Lebensjahr) bzw. mind. 30% (ab dem 20. Lebensjahr)
- saniertes Gebiss, eine kieferorthopädische Behandlung muss abgeschlossen sein
- ein belastbares Herz-Kreislauf-System (normaler Blutdruck, keine Herzerkrankungen)
Überdies ist die Polizeidiensttauglichkeit gefährdet durch:
- Über- bzw. Untergewicht im Verhältnis zum Körperbau
- Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule und Gelenke
- chronische Hauterkrankungen
- störende Sprachfehler
- chronischen Erkrankungen der Atmungsorgane (z.B. Bronchialasthma)
- ständige Medikamenteneinnahme, außer Verhütungsmittel
- Allergien