Schulische Voraussetzungen gehobener Dienst
Mindestvoraussetzung für das Studium zur Polizeivollzugsbeamtin / zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung.
Für Bewerberinn und Bewerber mit noch nicht abgelegter Reifeprüfung muss die Leistung im Fach Deutsch mit mindestens der Note 3 bzw. 7 Punkten bewertet sein. Bei Bewerbern mit bereits erlangter (Fach-)Hochschulreife wird ein Notendurchschnitt von 3,2 und besser vorausgesetzt.