Allgemeine Voraussetzungen
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Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst gelten dieselben allgemeinen Vorausetzungen wie für jede andere Beamtenlaufbahn in Thüringen auch. Sie können eingestellt werden, wenn Sie
- Deutsche/r gemäß Artikel 116 Grundgesetz oder EU-Staatsangehörige/r oder Angehörige/r eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sind,
- jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten,
- nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
- das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- mindestens 1,63 m, jedoch nicht größer als 1,98 m sind,
- nach Ihrer Persönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheinen und
- das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben.