Landesportal der Thüringer Polizei

18.02.2013 10:35 Uhr

Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzungen

Für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst gelten dieselben allgemeinen Vorausetzungen wie für jede andere Beamtenlaufbahn in Thüringen auch. Sie können eingestellt werden, wenn Sie

  • Deutsche/r gemäß Artikel 116 Grundgesetz oder EU-Staatsangehörige/r oder Angehörige/r eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sind,
  • jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten,
  • nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben,
  • das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • mindestens 1,63 m, jedoch nicht größer als 1,98 m sind,
  • nach Ihrer Persönlichkeit für die angestrebte Laufbahn geeignet erscheinen und
  • das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben.