06.03.2013 10:34 Uhr

Gesundheits-Check

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Hauptsache gesund!

Eine Grundvoraussetzung für eine Einstellung im Polizeivollzugsdienst ist Ihre Polizeidiensttauglichkeit. Dieser Status geht im Allgemeinen über das Ihrerseits als normal empfundene „Gesund-Sein“ hinaus.

Deshalb stellt der Polizeiärztliche Dienst im Rahmen des Eignungsauswahlverfahrens Ihre Polizeidiensttauglichkeit oder eben Ihre -untauglichkeit fest. Die Bewertungskriterien unterliegen den Vorgaben der Polizeidienstvorschrift 300.

Vor Ihrer Bewerbung ...

... überprüfen Sie bitte die Mindestanforderungen am Ihre Gesundheit.

gesundheitliche Voraussetzungen

Bei chronischer Erkrankung oder körperlichen Beeinträchtigung ...

... innerhalb der letzten fünf Jahre legen Sie eine Einschätzung Ihres behandelnden Arztes bei.

Nur eine Überprüfung solcher Unterlagen vorab kann eine unnötige Anreise zum Testverfahren vermeiden.

Sollten Sie keinen Ausdauersport betreiben, so wird die Aufnahme eines regelmäßigen Ausdauertrainings spätestens mit Ihrer Entscheidung zur Bewerbung empfohlen.

Was genau wird wann überprüft?

Bereits am ersten Tag Ihrer Testteilnahme gibt es eine sogenannte „Polizeiärztliche Sichtung“. Diese überprüft die von Ihnen in der Bewerbung gemachten Angaben bezüglich Ihrer Größe, Ihres Gewichtes und zu anderen gesundheitlichen Mindestanforderungen.

Die umfassende, spezielle „Polizeiärztliche Tauglichkeitsuntersuchung“ findet an einem gesonderten Tag statt. Sie umfasst:

  • ärztliche Untersuchung
  • Augentest
  • Hörtest
  • Lungenfunktionstest
  • Fahrradbelastungstest
  • psychologischer Persönlichkeitstest

Bitte berücksichtigen Sie, dass der Polizeiarzt nicht nur Ihre aktuelle Gesundheit beurteilen, sondern auch eine Prognose für Ihr ganzes Berufsleben erstellen muss! Deshalb ist der Polizeiarzt u. a. auf die Unterstützung Ihres behandelnden Hausarztes bzw. Ihrer behandelnden Fachärzte angewiesen.

Ihr Hausarzt muss aus diesem Grund vor Ihrer Polizeiärztlichen Untersuchung den sogenannten „Hausarztbefund“ ausfüllen.

Kurz und knapp