Statistische Publikationen des Landeskriminalamtes Thüringen
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die von der Polizei bearbeiteten rechtswidrigen (Straf-) Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche ausgewiesen. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, mit Ausnahme der §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG.
Staatsschutzdelikte werden in der PKS ebenfalls nicht ausgewiesen, hierfür gibt es eine eigene Statistik. Bekannt gewordene Fälle werden nach dem Tatortprinzip erfasst, d.h. die Tat muss sich im Freistaat Thüringen ereignet haben, um hier in der Polizeilichen Kriminalstatistik gezählt werden zu können. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist zwar eine Ausgangsstatistik (die Fälle werden erst nach Abschluss der Ermittlungen bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst), aber die Polizei des Freistaates Thüringen ist angewiesen, schon alle Verfahren grundsätzlich spätestens nach 4 Wochen an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist also relativ aktuell!
Link: Erläuterungen zur Anwendung der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaates Thüringen
Link: Polizeiliche Kriminalstatistik des Freistaates Thüringen
Eine Übersicht über die publizierten Dokumente von 2005 bis 2011