Studienabschlüsse
An den Thüringer Hochschulen werden Studiengänge angeboten, die mit dem Bachelor, Master oder einem Staatsexamen abschließen.
Für jeden Studiengang gibt es eine Studien- und eine Prüfungsordnung.
Die Studienordnungen regeln den Umfang, Inhalt und Aufbau des Studiums.
Die Prüfungsordnungen regeln die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, Prüfungsbestandteile, den Prüfungsablauf, Form, Art, Umfang, Zeit und Bewertung von Prüfungsleistungen.
Bachelor
Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss. Das Bachelorstudium ist modularisiert, d.h. mehrere Lehrveranstaltungen sind zu thematischen Einheiten zusammengefasst, und wird durch ECTS-Leistungspunkte dokumentiert. Der Bachelorabschluss ermöglicht sowohl den Einstieg in das Berufsleben als auch ein anschließendes Masterstudium.
Master
Der Master ist ein weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Durch einen Masterstudiengang soll ein vorausgegangener Bachelorstudiengang fachlich fortgeführt und vertieft oder fachübergreifend erweitert werden.
Staatsexamen
In den Studiengängen Rechtswissenschaft, Medizin und Zahnmedizin wird das Studium mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Diese Prüfungen werden von Hochschullehrern und Vertretern staatlicher Prüfungsämter abgenommen.
Das Lehramtsstudium umfasst in Thüringen die Kombination von zwei Fächern und schließt i. d. R. mit der Ersten Staatsprüfung ab. Fakultativ kann eine Ergänzungsrichtung belegt werden.
An der Universität Erfurt werden Grund- und Regelschullehrer sowie an der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar Gymnasiallehrer im Doppelfach Musik im Rahmen des konsekutiven BA/MaL-Studienmodells ausgebildet. Das BA/MaL-Studium, das mit den akademischen Graden "Baccalaureus Artium" und "Magister im Lehramt Grund- bzw. Regelschule" abschließt, ersetzt das bisherige grundständige Lehramtsstudium.
Für fakultativ zu wählende Drittfächer können Erweiterungsprüfungen abgelegt werden.
Am Ende des sich anschließenden Vorbereitungsdienstes (Referendariat) wird die Zweite Staatsprüfung abgelegt. Erst hiermit wird die Lehrbefähigung für staatliche Schulen erreicht.
Auch beim Studiengang Rechtswissenschaft ist nach dem Ersten Staatsexamen ein Referendariat zu absolvieren, welches mit dem Zweiten Staatsexamen beendet wird.
Über das Studium der Rechtswissenschaften informiert das Thüringer Justizministerium im Internet unter
www.thueringen.de/th4/justiz/justizpruefungsamt/.
Diplom
Das Diplom bildet derzeit noch den Abschluss für wenige naturwissenschaftliche, ingenieurwissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Studiengänge. Im Zuge der Umsetzung der europäischen Hochschulreform wird es durch das Bachelor-/Mastersystem abgelöst.
Promotion
Die Zulassung zur Promotion an einer Universität setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Studienganges an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule
voraus. In der Promotionsordnung können weitere mit der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit in Zusammenhang stehende Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion festgelegt werden. Die Promotionsordnungen regeln, unter welchen Voraussetzungen Hochschulabsolventen mit einem Fachhochschuldiplom- oder einem Bachelorabschluss im Anschluss an das Studium zur Promotion zugelassen werden; für Fachhochschulabsolventen mit einem Masterabschluss gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion wie für Universitätsabsolventen mit einem Masterabschluss.
Weiterbildende Studienformen
Die meisten Thüringer Hochschulen realisieren Weiterbildungsangebote, die in der Regel
berufsbegleitend absolviert werden können. Das weiterbildende Studium steht Bewerbern mit abgeschlossenem Hochschulstudium und solchen Bewerbern offen, die die für die Teilnahme erforderliche Eignung im Beruf oder auf andere Weise erworben haben. Die Hochschule regelt die Voraussetzungen und das Verfahren des Zugangs und der Zulassung zum weiterbildenden Studium. Abschlüsse sind Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate oder Hochschulgrade.
Die Weiterbildungsmöglichkeiten, Immatrikulationstermine und die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen sind in den Zentralen Studienberatungsstellen bzw. in den Bereichen Weiterbildung der Hochschulen zu erfragen.
Die Weiterbildungsangebote sowie die multimedial aufbereiteten Lehrinhalte der Hochschulen werden über das
Bildungsportal Thüringen im Internet dargestellt.
Studienangebote der Thüringer Hochschulen
Campus Thüringen